Änderung ab 1. Juli 2024

Rumänien: Überwachung Straßentransport

Das Finanzministerium wacht über die nationale Steuerverwaltung und die rumänische Zollbehörde den Warentransport auf dem nationalen Territorium über das System "RO e-Transport". Das e-Transportsystem wurde durch die Dringlichkeitsverordnung 41/2022 eingeführt und am 15. Dezember 2023 durch die DVO 115/2023 ergänzt. Seit dem Erlass der DVO 115/2023 sind nicht nur steuer- und zollrechtlich risikoreiche Produkte, sondern sämtliche internationale Produktlieferungen in den neuen RO e-Transportsystemen zu registrieren.
Die juristischen Personen, die für die Anmeldung von Waren im RO e-Transport-System verantwortlich sind:
  1. Der in der Einfuhrzollanmeldung angegebene Empfänger bzw. der in der Ausfuhrzollanmeldung angegebene Versender, wenn es sich um Waren handelt, die Gegenstand eines Einfuhr- oder Ausfuhrvorgangs sind.
  2. Der rumänische Empfänger, wenn die beförderten Waren in einem EU-Land erworben wurden.
  3. Der rumänische Lieferant, wenn die beförderten Waren in ein EU-Land geliefert werden.
  4. Der Eigentümer des Lagers, wenn die beförderten Waren Gegenstand einer Transaktion innerhalb der EU sind, und zwar sowohl für Waren, die auf rumänischem Gebiet zur Lagerung oder zur Bildung einer neuen Sendung einer oder mehrerer Warensendungen entladen werden, als auch für Waren, die nach der Lagerung oder nach der Bildung einer neuen Sendung oder mehrerer Warensendungen auf rumänischem Gebiet verladen werden.
Dies gilt für
  • Trailer mit mehr als 2,5 Tonnen
  • Waren mit + 500 kg
  • Warenwert + 10.000 RON (etwa 2.000 EUR)
Dieses System kontrolliert derzeit Waren mit hohem Steuerrisiko in den folgenden Situationen:
  • Zwischen zwei Orten innerhalb Rumänien
  • Im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen Erwerben
  • In Bezug auf innergemeinschaftlichen Lieferungen
  • Im Zusammenhang mit Einfuhren
  • In Bezug auf Ausfuhren
  • Bezogen auf innergemeinschaftliche Umsätze, bei denen sich die Waren im Transit in Rumänien befinden.
Die UIT-Nummer kann maximal drei Kalendertage vor dem Transport beantragt werden und muss allen Beteiligten mitgeteilt werden (CMR / Spediteur / Käufer-Verkäufer / Händler). Der Versender muss die Nummer auf einem Dokument (CMR) mit aufführen. KEINE UIT-Nummer – KEIN Versand. Der Empfänger in Rumänien muss diese dem Lieferanten mitteilen spätestens vor Grenzübertritt, da diese auf einem Dokument mit aufgeführt werden muss.
Bei Nichteinhaltung werden Bußgelder zwischen 20.000 RON (4.000 EUR) und 100.000 RON (20.000 EUR) zuzüglich des Warenwerts verhängt.