Änderung ab 2. April 2025

UK: Elektronische Einreisegenehmigung wird für EU-Bürger Pflicht

Ab dem 2. April 2025 greift diese Verpflichtung auch für Staatsangehörige fast aller EU-Staaten, darunter Deutschland.
Die Pflicht, vor der Einreise in das Vereinigte Königreich eine ETA (Electronic Travel Authorisation) zu beantragen, wird schrittweise für Staatsangehörige immer mehr Länder eingeführt.
Unionsbürger werden die ETA für Einreisen – gleich ob aus beruflichen oder privaten Gründen – ab dem 2. April 2025 benötigen. Eine Beantragung der ETA wird für sie ab dem 5. März 2025 möglich sein. Dies ergibt sich aus dem “Statement of Changes in Immigration Rules” vom 10. September 2024 (pdf).
Vom Erfordernis einer ETA ausgenommen sind Inhaber eines Visums oder einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis für das Vereinigte Königreich sowie irische Staatsangehörige. Eine ETA kann ein Visum, wenn es vorgeschrieben ist, nicht ersetzen.
Die Beantragung einer ETA erfolgt über eine App oder eine Internetseite, kostet 10 britische Pfund und wird in der Regel innerhalb von drei Werktagen bearbeitet.
Die britische Regierung stellt detaillierte Informationen zur ETA bereit.
Quellen: Germany Trade & Invest (GTAI), www.gov.uk