Finanzwirtschaft und Kreditwirtschaft

Finanzwirtschaft und Kreditwirtschaft

Ihre regionalen Ansprechpartner:
Nordschwaben, Westschwaben: Karin Bräuer
Allgäu: Gerhard Remmele
Wirtschaftsraum Augsburg: Jürgen Wager

Sustainable Finance (Nachhaltiges Finanzwesen)

Der von der EU-Kommission veröffentlichte „Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ wird im Rahmen des EU Green Deal über Regulierungsvorhaben zu „Sustainable Finance“ umgesetzt. Dieser soll Finanzströme in nachhaltige Projekte lenken. Alle wichtigen Informationen finden Sie hier.

Finanzierung des Aufschwungs sicherstellen

Die Corona-Pandemie hat die Finanzierungsstruktur vieler Unternehmen stark belastet. Sie mussten auf ihre Eigenkapitalpolster zurückgreifen. Um ihre Finanzierungskraft wieder zu stärken und neue Investitionen anzustoßen, sind diese Unternehmen auf verlässliche Finanzierungsbedingungen angewiesen.
In einem gemeinsamen Positionspapier "Neustart der Wirtschaft unterstützen - Finanzierung fit machen" sprechen sich die IHK München und Oberbayern, die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern, der Bayerische Bankenverband, der Genossenschaftsverband Bayern und der Sparkassenverband Bayern für eine praxistaugliche Regulierung aus, die es Banken und Sparkassen erlaubt, sich auf die Finanzierung des Wiederanlaufs und Aufschwungs zu konzentrieren.
Die für die Kreditvergabe nötigen Kapitalrücklagen der Institute dürfen nicht wieder begrenzt werden. Ansonsten könnte der Aufschwung wieder abgewürgt werden. Doch genau das droht mit der Umsetzung der finalen Basel III-Standards. Bei der Umsetzung der internationalen Bankenstandards in Europa sollten sich Bayern und Deutschland daher gezielt für Anpassungen einsetzen. Ein Aufsichtsrahmen, der sich sowohl in Normal- wie Krisenzeiten bewährt und komplexe Anpassungen im laufenden Betrieb unnötig macht, soll das Ziel einer verlässlichen Unternehmensfinanzierung ebenfalls fördern.

Basel III

Sonderauswertung zur DIHK-Konjunkturumfrage

Eigenkapitalschwund, Liquiditätsengpässe, Forderungsausfälle: Infolge der Corona-Krise leiden viele Unternehmen unter Finanzierungsschwierigkeiten. Eine Sonderauswertung der jüngsten DIHK-Konjunkturumfrage zeigt, dass dies besonders für kleinere Betriebe gilt – was sich auch aus den Größenstrukturen der betroffenen Branchen erklärt.

Basel III Finalisierung

Mittelstandsfinanzierung muss in den Fokus rücken. Aus Unternehmenssicht besonders wichtig sind stabile Finanzierungsbedingungen. Die aktuellen Vorschläge des Basler Ausschusses zum Basel III-Finalisierungspaket werden das verpflichtend vorgeschriebene Niveau des durch die Kreditinstitute vorzuhaltenden Eigenkapitals bei Finanzierungen erheblich steigern. Mittelstandskredite werden sich damit verknappen und verteuern.
Bei der Umsetzung der Basler Vorschläge in europäisches bzw. nationales Recht halten wir folgende Aspekte für besonders wichtig:
  • Der praxiserprobte und empirisch fundierte KMU-Faktor muss in seiner aktuellen Form dauerhaft beibehalten werden.
  • Ein hartes Granularitätskriterium von 0,2 % des Retailportfolios darf es nicht geben.
  • Die bisherige Rechtslage soll beibehalten werden.
  • Die Bedingungen für die Immobilienfinanzierung dürfen sich nicht verschlechtern.
  • Eine Erhöhung der Risikobewertung ist für den deutschen Immobilienmarkt abzulehnen.
  • Die bisherige Risikogewichtung für Leasingunternehmen soll beibehalten werden.
Detaillierte Ausführungen finden Sie im gemeinsamen Positionspapier des BIHK mit der HWK und den bayerischen Bankenverbänden: "Umsetzung Basel III-Finalisierungspaket: Mittelstandsfinanzierung muss in den Fokus rücken"

MiFID II und MiFIR

Die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II sowie die EU-Finanzmarktverordnung MiFIR schaffen eine einheitliche rechtliche Grundlage für einen europäischen Finanzdienstleistungsmarkt. Diese Gesetzesvorhaben adressieren die Regulierung der Handelszulassung von Finanzinstrumenten und des operativen Geschäfts dazugehöriger Handelsplätze bzw. des Finanzvertriebs einschließlich der Beratung. Die Vorgaben sollen grundsätzlich dazu beitragen, Finanzmärkte transparenter zu machen, Anleger besser zu schützen und Finanzmarktstabilität bestmöglich zu gewährleisten.
Anlässlich der Konsultation des Bundesministeriums der Finanzen zu Erfahrungen und möglichem Änderungsbedarf im Hinblick auf die EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) und die EU-Finanzmarktverordnung (MiFIR) von März 2019 geben unsere Mitglieder die Rückmeldung, dass strengere Regeln auch die Finanzierungsmöglichkeiten von Unternehmen – insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) – beschränken können; zudem können relativ kleine Marktteilnehmer der Finanzwirtschaft durch diese Regulierungen unangemessen stark betroffen sein.
In der Gesamtschau der Rückmeldungen unserer Mitglieder zeigt sich, dass die MiFID II und MiFIR in der Praxis augenscheinlich nicht zu mehr Transparenz sowie einem höheren Maß an Anlegerschutz und Finanzmarktstabilität beitragen. Vielmehr besteht das Risiko, dass sich der Finanzvertrieb systematisch zurückzieht und vermehrt vergleichsweise kostengünstige, automatisierte Dienste anstatt individuelle Kundenberatungen anbietet. Damit wird letztlich auch ein Ziel der Kapitalmarktunion – nämlich die Produktvielfalt und damit die Zahl der Finanzierungsquellen der gewerblichen Wirtschaft zu erhöhen – konterkariert.

EU-Einlagensicherung

Eigenverantwortung statt Vergemeinschaftung: Bayerns Bankenverbände und Kammern lehnen Pläne für europäische Einlagensicherung ab
Die bayerischen Bankenverbände und Kammern sprechen sich in einem gemeinsamen Positionspapier gegen die Brüsseler Pläne für ein europäisches Sicherungssystem für Bankeinlagen aus. Das Vorhaben der EU-Kommission „bedrohe den bewährten Anlegerschutz in Deutschland und gefährde die Zahlungsfähigkeit von Betrieben und Handwerksunternehmen“, heißt es in dem heute veröffentlichten Papier. Auch die vom Europäischen Parlament als Alternative ins Spiel gebrachte Rückversicherungslösung lehnen die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern, der Bayerische Industrie- und Handelskammertag, der Bayerische Bankenverband, der Genossenschaftsverband Bayern und der Sparkassenverband Bayern ab. Ihre Position begründen die Wirtschaftsorganisationen insbesondere mit den nach wie vor sehr ungleich verteilten Bankrisiken in Europa. Für ein gemeinsames Einlagensicherungssystem hätte das zur Folge, dass die soliden Institute des einen Landes für die maroden Banken eines anderen Landes einstehen müssten.
Die Kammern und Verbände fordern deshalb die Bayerische Staatsregierung und die Bundesregierung dazu auf, sich weiterhin für die stringente Umsetzung der bestehenden europäischen Einlagensicherungsrichtlinie einzusetzen. Diese beinhaltet einheitliche Standards für die nationalen Einlagensicherungssysteme, auf die sich die EU-Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament 2014 geeinigt hatten. „Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Mitgliedsstaats, sein nationales Einlagensicherungssystem konsequent auf- und auszubauen“, heißt es im Positionspapier. Auf dieser Basis könnten auch die freiwilligen beziehungsweise institutssichernden Systeme in Deutschland bestehen bleiben, deren Schutzniveau weit über die gesetzliche Grenze von 100.000 Euro hinausgeht. Weiter Informationen zur EU-Einlagensicherung finden Sie hier.

Proportionalität in der Bankenregulierung

Die Umsetzung der überbordenden Regulatorik belastet kleine Banken und Sparkassen erheblich. Es drohen strukturelle Veränderungen im deutschen Bankensektor, welche die Realwirtschaft in Mitleidenschaft ziehen. Denn das Bankensystem in Deutschland ist so ausgerichtet, dass es zum mittelständisch geprägten Wirtschaftssystem passt. Das hat sich in der Finanzkrise bewährt: Gerade auch kleine und mittlere Kreditinstitute waren der Garant für eine stabile Kreditversorgung der mittelständischen Wirtschaft.
Deshalb muss die Bankenregulierung so weiterentwickelt werden, dass mehr Verhältnismäßigkeit geschaffen wird. Im Sinne eines fairen Wettbewerbs sollte dabei der Grundsatz gelten: „same business – same risks – same rules“. In diesem Sinne skizziert das Positionspapier konkrete Maßnahmen zur Umsetzung einer „Small Banking Box“. Stabilität und Erfolg von KMUs sind abhängig von einer verlässlichen Kreditfinanzierung und einer funktionierenden, starken Kapitalmarktunion.‎ Mittelständische regionale Banken sind eine wichtige Säule der KMU-Finanzierung. Diese darf nicht durch unverhältnismäßige EU-Regulierung gefährdet werden. Zukunftsfähige Antworten der EU müssen sich an den Belangen der KMUs orientieren und die Proportionalität bei den Kreditinstituten berücksichtigen.

EU-Kapitalmarktunion

Die bayerischen IHKs betrachten die EU-Kapitalmarktunion grundsätzlich als sinnvolles Binnenmarktprojekt, wenn es um die Beseitigung von Hindernissen bei der grenzüberschreitenden Kapitalmarktfinanzierung geht. Dieses Projekt kann jedoch nicht die rückläufige Kreditvergabe des Bankensektors in einigen EU-Ländern ausgleichen. Es kann auch kein Ersatz für unterbliebene Strukturreformen in den einzelnen Mitgliedstaaten sein.
Für sinnvoll erachten die Bayerischen IHKs Maßnahmen, die in folgende Richtungen gehen:
  • Standardisierungen von Kapitalmarktprodukten, so dass Unternehmen diese bereits ab niedrigeren Volumina einsetzen können.
  • Entwicklung von geeigneten Instrumenten, die den indirekten Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern (z. B. Verbriefung von Kreditrisiken).
  • Harmonisierung von Handlungsfeldern in ausgewählten Rechtsbereichen (v.a. „europäisches Grundbuch“ und „Verwertung von Immobiliensicherheiten“).
Anbei finden Sie die Stellungnahme der Bayerischen Industrie- und Handelskammern zur EU-Kapitalmarktunion – Unternehmensfinanzierung in Deutschland. Die Europäische Kommission legte anfangs des Jahres ihren „Capital Markets Union Mid-Term Review 2017“ vor und forderte die Marktteilnehmer, diesen zu kommentieren. Diesem Aufruf folgten auch die beiden Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft, der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK).
„Ein echter ‚Kapitalbinnenmarkt‘, der die Fragmentierung der europäischen Finanzmärkte verringert“ – so beginnt die Stellungnahme – „kann den Finanzierungszugang der gewerblichen Wirtschaft verbessern, neue Quellen der Unternehmensfinanzierung erschließen sowie die Effizienz und Stabilität des integrierten europäischen Kapitalmarkts erhöhen. Insbesondere die Wiederbelebung des Verbriefungsmarktes, ein erleichterter Zugang zu den Anleihe- und Aktienmärkten, die Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen sowie die Förderung der Risikokapital- und Beteiligungsfinanzierung sind wichtige Handlungsfelder, die aus Sicht der Realwirtschaft einen hohen Stellenwert haben.
„Bei aller Wertschätzung der vielfältigen Ideen stellt die Wirtschaft jedoch heraus, dass alle neuen Instrumente die Bankfinanzierung in Europa nicht ersetzen können. Von daher „kommt es vor allem darauf an, solche Instrumente zu stärken, die die in Europa bislang sehr erfolgreich praktizierte Bankfinanzierung mit der Kapitalmarktfinanzierung vernetzen. Einen entscheidenden Ansatzpunkt für die Verzahnung von Bank- und Kapitalmarktfinanzierung stellt die Weiterentwicklung des Verbriefungsmarktes in Europa dar. “Darüber hinaus wird zudem auf die Rolle der Regulierung in der Bankenfinanzierung und bei der Verwirklichung der Kapitalmarktunion eingegangen. „Entscheidend für den Erfolg der Kapitalmarktunion“, so heißt es im Papier, „wird ein widerspruchsfreier, konsistenter Regulierungsrahmen sein. Überlappungen, Widersprüche und Dopplungen in der Regulierungsagenda sollten korrigiert und künftig vermieden werden. „Die vollständige Stellungnahme des DIHKs finden Sie hier.

Fristentransformation und Langfristfinanzierung

Mittels der Fristentransformation werden kurzfristige Geldanlagen in langfristige Kredite umgewandelt. Die Liquiditätsquote NSFR (Net Stable Funding Ratio) hat zum Ziel, den Bankensektor widerstandsfähiger zu machen, indem eine ausgeglichene Fristigkeitsstruktur zwischen Krediten mit einer Laufzeit von über einem Jahr und deren Refinanzierung vorgeschrieben wird.
Die Einführung dieser Liquiditätsquote könnte jedoch das Bestreben konterkarieren, systemstabilisierende Langfristfinanzierungen zu fördern. Denn die NSFR fordert ein festgelegtes Verhältnis zwischen den Fristenstrukturen von Aktiv- und Passivseite der Banken. Fristentransformationen (d. h. die Umwandlung von kurzfristigen Einlagen in langfristige Kredite), die die Basis für die Langfristfinanzierung bilden, werden damit erschwert. Verstärkt sich diese Zurückhaltung der Geschäftsbanken im Zuge der Umsetzung der NSFR, so landet das Risiko einer langfristigen Investitionsfinanzierung (z. B. durch Zinsänderungen) künftig allein beim Kreditkunden – den Unternehmen.
Anders als ein Kreditinstitut hat ein Unternehmen außerhalb des Finanzsektors im Regelfall deutlich weniger Möglichkeiten, die Risiken aus möglichen zukünftigen Zinsveränderungen oder Schwierigkeiten bei Anschlussfinanzierungen zu begrenzen oder abzusichern. Die Bayerischen Industrie- und Handelskammern fordern, dass die NSFR als eine Beobachtungskennziffer für die Bankenaufsicht und nicht als harter und EU-weit einheitlich einzuhaltender Schwellenwert verwendet wird. Zudem ist bei der konkreten Ausgestaltung der NSFR die besondere Stabilität der Kreditfinanzierung durch Kundeneinlagen (retail-Finanzierung) zu berücksichtigen. Dadurch könnte die Möglichkeit eröffnet werden, die über Jahrzehnte gewachsene Langfristkultur in der Unternehmensfinanzierung in Deutschland weiterzuführen. Gerade die Finanzkrise hat gezeigt, dass die langen Kreditlaufzeiten stabilisierend wirken. Anbei finden Sie die Stellungnahme der Bayerischen Industrie- und Handelskammern zur Fristentransformation (NSFR).

Kreditrisikoansatz (KSA)

Als Folge der Finanzkrise sind Banken und Sparkassen verpflichtet, ihre Kredite mit ausreichend Eigenkapital zu hinterlegen. Das Ausfallrisiko entscheidet über die Höhe des Eigenkapitals. Jeder Firmenkredit erhält hierfür ein Risikogewicht. Als Berechnungsgrundlage verwenden kleine und mittlere Institute den Kreditrisikostandardansatz (KSA).Das Problem aus IHK-Sicht: Der KSA erhöhrt an mehreren Stellen die Risikogewichte. Das haben Untersuchungen deutlich gezeigt. Folglich wären gerade kleinere, regionale Banken gezwungen, das Kreditvolumen zu senken, weil sie mehr Eigenkapital aufbauen müssen. Mittelständler hätten es schwerer, an frisches Geld zu kommen.Um diesen negativen Effekt zu verhindern, hat die IHK ein Positionspapier erstellt. Folgende Schritte werden empfohlen:Keine weitere Erhöhung der EigenkapitalunterlegungspflichtenDas Risikogewicht von 85 % bei KMU-Krediten reicht vollkommen aus. Der Mittelstand hat nachweislich nicht die Finanzkrise und hohe Kreditausfälle verursacht. Auf weitere Verschärfungen und Auflagen sollte verzichtet werden.Für die Risikobewertung muss auch die gesamte Kreditstruktur einer Bank bewertet werden: Hat sie einige wenige Großkredite oder viele Kleinkredite?Kündbare, nicht beanspruchte Kreditlinien bergen fast keine Risiken. Hier ist eine hohe Eigenkapitalunterlegung nicht erforderlich.Mittelstandskredite werden häufig mit Immobilien abgesichert. Eine realistische Bewertung der Immobilie ist schwierig, für eine Risikoberechnung aber unentbehrlich.Einführung gesonderter Risikogewichte für Pfandbriefe Details entnehmen Sie bitte dem Positionspapier.

Zinsänderungsrisiken

Die bisher praktizierte Behandlung der Zinsänderungsrisiken hat zu einer erfolgreichen Banksteuerung in Deutschland geführt. Bei Inkrafttreten des vorgelegten Baseler Konsultationspapiers zur Überarbeitung der Leitlinien des Zinsrisikomanagements würde die in Deutschland weit verbreitete Vergabe von Firmenkrediten mit fester Zins- und Kapitalbindung besonders belastet. Die Bayerischen Industrie- und Handelskammern lehnen daher eine Unterlegung von Zinsänderungsrisiken, unabhängig von einem Schwellenwert, mit Eigenkapital generell ab. Regelungen, die zu einer weiteren Eigenkapitalunterlegung führen, sollten lediglich bei Kreditinstituten mit höheren Risikopositionen in Betracht gezogen werden. Hierüber sollte – wie bisher – im Einzelfall die nationale Bankenaufsicht entscheiden. Anbei finden Sie die Stellungnahme der Bayerischen Industrie- und Handelskammer zur Kapitalunterlegung von Zinsänderungsrisiken.

Hochqualitätsverbriefungen

Für mittelständische Unternehmen stellen klassische Bankkredite häufig den einzigen Zugang zu Fremdkapital dar. Die Finanzierung über den Kapitalmarkt (Aktien, Unternehmensanleihen etc.) nimmt jedoch insbesondere bei großen Unternehmen eine zentrale Rolle ein. In Ihrer Stellungnahme fordern der DIHK gemeinsam mit dem Bund der Deutschen Industrie e.V. und dem Deutschen Aktieninstitut insbesondere praxisgerechte und rechtssichere Verfahren sowie eigene Hochqualitätskriterien für synthetische Verbriefungen.