PV-Anlagen & Co.

1 x 1 der Eigenstromerzeugung

Die Strompreise sind in den vergangenen Jahren gestiegen. Mit einer Eigenversorgungsanlage haben Unternehmen jedoch die Möglichkeit, sich teilweise von diesen Preissteigerungen zu entkoppeln, indem sie ihren Strom selbst erzeugen. Was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie hier.

Was ist Eigenstromversorgung?

Im EEG 2017 findet sich folgende Definiton für die Eigenversorgung mit Strom:
"Eigenversorgung ist der Verbrauch von Strom, den eine natürliche oder juristische Person im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage selbst verbraucht, wenn der Strom nicht durch ein Netz [der öffentlichen Versorgung] durchgeleitet wird und diese Person die Stromerzeugungsanlage selbst betreibt."
(§ 3 Nr. 19 EEG 2017)
Folgende zentrale Punkte gehen aus der Definition hervor und sind für den Betrieb einer Eigenversorgungsanlage wichtig:
  • gleiche Personenidentität von Anlagenbetreiber und Letztverbraucher
    Nur wer die Anlage selbst betreibt, darf den Strom auch im Rahmen der Eigenstromversorgung privilegiert verbrauchen.
  • unmittelbarer räumlicher Zusammenhang
    die Stromerzeugungsanlage muss auf dem Betriebsgelände installiert sein und der Strom wird auch auf diesem direkt verbraucht.
  • keine Durchleitung durch ein öffentliches Netz
    der Eigenstrom darf nur durch das eigen Werksnetz geleitet werden und nicht durch ein Stromnetz der öffentlichen Versorgung
Mehr zu den genauen Definitionsauslegungen finden Sie auch im Leitfaden des DIHK (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 257 KB) oder der Bundesnetzagentur.

Welche Steuern fallen bei der Eigenstromerzeugung an?

Der Strom aus dem öffentlichen Versorgungsnetz ist mit zahlreichen Steuern und Abgaben belegt. Einen Überblick finden Sie hier.
Wenn der Strom in einer Eigenversorgungsanlage produziert wird und die oben genannten Kriterien erfüllt werden, ist der Strom jedoch in einigen Fällen begünstigt. Konkret betrifft dies die EEG-Umlagepflicht auf den eigenerzeugten und selbstverbrauchten Strom, sowie die Stromsteuer. Alle anderen Strompreisbestandteile fallen weg und müssen für den Eigenstrom nicht bezahlt werden.
Wann muss ich wieviel EEG-Umlage bezahlen?
  • Erneuerbare Energien oder hocheffiziente KWK-Anlagen bezahlen 40% EEG-Umlage auf jede eigenerzeugte und selbstverbrauchte Kilowattstunde Strom.
  • Bestandsanlagen nach dem EEG haben Sonderkonditionen – beachten Sie aber, dass diese durch Modernisierungen verloren gehen können! Prüfen Sie daher vorab, inwieweit die Anlage verändert werden darf!
  • Anlagen unter 10kWp sind von der EEG-Umlagezahlungspflicht ausgenommen.
  • Weitere Ausnahmen sind der Kraftwerkseigenverbrauch oder Inselanlagen.
  • Anlagen die nicht unter die genannten Kriterien fallen, bspw. klassische konventionelle Kraftwerke, müssen 100% EEG-Umlage auf den Eigenstrom entrichten.
Wann muss ich Stromsteuer bezahlen?
Mehr zur Stromsteuerpflicht für Eigenstrom finden Sie hier.

Häufige Fallstricke für Unternehmen

Die Auslegung der gleichen Personenidentität zwischen Anlagebetreiber und Letztverbraucher bedingt, dass Dritte auf einem Werksgelände den privilegierten Strom nicht im gleichen Maße nutzen dürfen. Das bedeutet, jeder Dritte im Unternehmen MUSS 100% EEG-Umlage bezahlen, sofern er nicht über eine Bagatellgrenze zu vernachlässigen ist. Dirtte Stromverbraucher können bereits geleaste Mulitfunktionsdrucker, gemietete Getränkeautomaten oder Maschinen und Untermieter sein. Diese Dritten müssen mit einem plausiblen Messkonzept zum einen gemessen und zum anderen auch entsprechend an den zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden. Hier finden Sie mehr zu diesem Thema.

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