Stromerzeuger aufgepasst!

So bleibt Eigenstrom stromsteuerfrei


Seit 1. Juli 2019 gibt es eine weitreichende Änderung bei der Stromsteuerbefreiung. Dies betrifft alle Besitzer und Betreiber von Eigenstromerzeugungsanlagen ungeachtet davon, ob Sie in der Vergangenheit bereits Kontakt zum Hauptzollamt (für die Stromsteuer zuständige Behörde) hatten oder nicht. Die Änderungen sind durch das EU-Beihilferecht bedingt.

Beachten Sie hierfür unser ausführliches Merkblatt.
Dieses finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 356 KB)zum Download.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind eigenerzeugte und selbst verbrauchte Strommengen in Anlagen mit einer Nennleistung unter 2 MW, deren Strom im räumlichen Zusammenhang selbst verbraucht oder an Dritte weitergeleitet wird.
Diese Anlagen erhalten entweder automatisch die Erlaubnis den Strom weiterhin Stromsteuerfrei zu verwenden, oder müssen einen förmlichen Erlaubnisantrag beim Hauptzollamt bis zum 31.12.2019 stellen.

Diese Anlagen sind betroffen:

Beantragung einer förmlichen Erlaubnis zur steuefreien (Stromsteuer) Verwendung bis zum 31.12.2019:
1. erneuerbare Energien Anlage mit einer Nennleistung von 1 bis 2 MW
2. hocheffiziente KWK-Anlage mit einer Nennleistung von 50 kW bis 2 MW

Automatische Erlaubnis zu steuerfreien Verwendung:
• erneuerbare Anlagen unter 1 MW Nennleistung
• hocheffiziente KWK-Anlagen unter 50kW Nennleistung
Alle anderen Anlagen bspw. nicht-hocheffiziente KWK-Anlagen unter 2 MW müssen seit dem 1. Juli 2019 die Stromsteuer für den Selbstverbrauch entrichten. Das Datum der Inbetriebnahme der Anlage ist unerheblich, es gibt keinen Bestandsschutz. Das bedeutet, Sie erhalten zukünftig einen Steuerbescheid vom Hauptzollamt und sind dazu verpflichtet, für jede Kilowattstunde Eigenstrom den vollen Stromsteuersatz in Höhe von 2,05 ct/kWh abzuführen! Parallel können Sie aber für den eingesetzten Kraftstoff in Ihrer Anlage nun einen Steuerentlastungsantrag nach § 53 EnergieStG prüfen.

Hilfreiches Merkblatt zum Download

Unser Merkblatt mit weiteren Informationen und Erklärungen finde Sie hier. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 356 KB)

Sie haben noch Fragen?

Sie sind sich unsicher, ob Sie betroffen sind oder nicht? Oder Sie haben weiterführende Fragen?

Kein Problem!
Schreiben Sie uns gerne eine Mail, oder rufen Sie uns unter 0821/3162-266 an!