Hinweise, Merkblatt und Urteil

Fassadenbau

Im Merkblatt wird erläutert, welche Arbeiten im Fassadenbau im Rahmen der IHK-zugehörigen Tätigkeit "konstruktiver Fassadenbau" ausgeführt werden dürfen und welche zum Handwerk gehören. Außerdem werden ergänzende Hinweise zur Tätigkeit gegeben.
Unter "externe Links" finden Sie die Verbindung (Link auf die Datenbank "Landesrecht BW Bürgerservice" der juris GmbH im Auftrag des Innenministeriums Baden-Württemberg) zu einem wichtigen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 16. Dezember 2005 (Aktenzeichen 6 S 1601/05) zur Abgrenzung zwischen Handwerk und Industrie beim Fassadenbau.
Am Rande sei erwähnt, dass für Betriebe, die den Fassadenbau ausführen, unter bestimmten Bedingungen eine Teilnahmepflicht an den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) besteht. Unter "externe Links" finden Sie die Verbindung zum Internetauftritt der SOKA-BAU.