Recht und Steuern

Podologie/medizinische Fußpflege

Unterschied zwischen kosmetischer und medizinischer Fußpflege

Bei der Tätigkeit als Fußpfleger/in wird zwischen der kosmetischen und der medizinischen Fußpflege unterschieden:
Kosmetische Fußpflege ist die Ausübung der pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß.
Medizinische Fußpflege (Podologie) ist die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden von Schädigungen bedrohten und bereits geschädigten Fuß (vgl. auch Hinweise zu Ausbildung und Behandlungsmethoden unter III.).
Die kosmetische Fußpflege kann erlaubnisfrei ausgeübt werden. Da sie eine handwerksähnliche Tätigkeit ist, muss bei Beginn der Selbständigkeit eine Gewerbeanmeldung bei einer Gewerbemeldestelle und eine Eintragung in das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe bei der Handwerkskammer vorgenommen werden.
Medizinische Fußpflege bedeutet Krankenbehandlung im Sinne von Heilkundeausübung und ist Ärzten, Heilpraktikern und Podologen vorbehalten. Sie ist als heilberufliche Tätigkeit gesetzlich geregelt und wird auf Grundlage einer ärztlichen Verschreibung durchgeführt. Wer die Berufsbezeichnung „Podologe/in“ oder „Medizinische/r Fußpfleger/in“ führen will, bedarf einer entsprechenden Erlaubnis, siehe III.) Diese Berufsbezeichnungen sind nach § 1 Abs. 1 Podologengesetz (PodG) geschützt. Die in § 1 PodG geregelte Erlaubnispflicht gilt nur für die Führung der beiden oben genannten Berufsbezeichnungen. Die Tätigkeit einer „medizinischen Fußpflege“ ist hingegen erlaubnisfrei und darf auch so beworben werden (vgl. BGH-Urteil vom 24. September 2013 – Az. I ZR 219/12).

Zuständige Landesbehörde für die Erteilung der Erlaubnis

Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung
Frau Karen Lang
Sachgebiet 21 - Gesundheitsberufe
Sophienblatt 50a
24114 Kiel
E-Mail: gesundheitsberufe@shibb.landsh.de
Telefon: 0431 988-9760

Voraussetzungen um die Erlaubnis zu erhalten

Die Erlaubnis wird erteilt, wenn der Antragssteller folgende Anforderungen erfüllt:
  • Vorgeschriebene Ausbildung mit anschließender Staatsprüfung
  • Zuverlässigkeit
  • Eignung in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs
  • erforderliche deutsche Sprachkenntnisse für die Ausübung der Berufstätigkeit
Weitere Information zu Ausbildungsmöglichkeiten und Zulassungsvoraussetzungen finden Sie bei der zuständigen Behörde.
Stand: Februar 2022