Hinweise und Merkblatt
Tiefbauarbeiten
Im Merkblatt wird erläutert, welche Arbeiten im Rahmen der IHK-zugehörigen Tätigkeit "Tiefbau" ausgeführt werden dürfen. Außerdem werden ergänzende Hinweise zur Tätigkeit gegeben.
Am Rande sei erwähnt, dass für Betriebe des Tiefbaus die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) zuständig ist und eine Teilnahmepflicht an den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) bestehen kann. Unter "externe Links" finden Sie die Verbindungen zu den Internetauftritten der BG BAU sowie der SOKA-BAU.