Aktuelle Länder- und Marktinformationen
- EU: EUDR - Anwendungsbeginn: 30. Dezember 2025
- Update US-Zölle: Paketversand
- Einfuhr: Futter- und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs
- Großbritannien: Neue Pflicht für britische Präsenzen deutscher Unternehmen
- Tschechien: Neue Industrieparks
- China: Neue Visakategorie
- Ukraine: EU unterstützt Investitionen
- Weitere Informationen
- Ältere Meldungen
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EU: EUDR - Anwendungsbeginn: 30. Dezember 2025
Der Gültigkeitsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung („EUDR“, Verordnung (EU) 2023/1115) wurde vom 30. Dezember 2024 auf den 30. Dezember 2025 verschoben. Dies wurde am 4. Dezember 2024 im Trilog der EU-Institutionen entschieden und am 23. Dezember 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Für große und für mittlere Unternehmen erfolgt damit eine Verschiebung vom 30. Dezember 2024 auf den 30. Dezember 2025. Für Kleinst- und kleine Unternehmen gibt es eine Verschiebung vom 30. Juni 2025 auf den 30. Juni 2026.
Die EUDR verpflichtet Unternehmen, sicherzustellen, dass bestimmte Rohstoffe und Produkte entwaldungsfrei sind, bevor sie in der EU in Verkehr gebracht oder exportiert werden. Betroffen sind u. a. Soja, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk sowie Rinder und daraus hergestellte Erzeugnisse.
Welche Pflichten sich ab wann und für wen ergeben, klären wir in einem kostenlosen Webinar am 10. November 2025. Zur Anmeldung geht es hier.
Die EU-Kommission hat zudem umfassende Hilfestellungen zur EUDR veröffentlicht und diese immer wieder erweitert. Hier finden Sie die jeweils aktuelle Version der FAQ und der Leitlinien in der englischen Originalversion sowie die deutsche Übersetzung.
Update US-Zölle: Paketversand
DeMinimis USA: Wie bereits in den vorherigen Newslettern kommuniziert, gilt ab dem 29. August 2025 wie folgt: Sendungen mit einem Warenwert von bis zu 800 US-Dollar, die bisher zollfrei in die USA eingeführt werden konnten, unterliegen künftig Zöllen und weiteren Einfuhrbestimmungen. Die bisherige zollfreie Behandlung für solche „geringwertigen Sendungen“ wird durch Executive Order vom 30. Juli 2025 aufgehoben. Die CBP hat entsprechende FAQs veröffentlicht. Wichtige Punkte sind noch ungeklärt, etwa:
- Wer genau die Zollgebühren erhebt.
- Welche zusätzlichen Daten erforderlich sind.
- Wie die Daten an die US-Zollbehörde (CBP) übermittelt werden sollen.
Aufgrund der aktuellen Herausforderungen hat DHL temporäre Einschränkungen beim Paketversand kommuniziert.
Exporteure sollten insbesondere sicherstellen, dass bei der Abwicklung korrekte Ursprungsangaben, HS-Codes und präzise Warenbeschreibungen verwendet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: USA setzen De-Minimis-Ausnahme weltweit aus | Zollbericht | USA | Zolltarif, Einfuhrzoll
Exporteure sollten insbesondere sicherstellen, dass bei der Abwicklung korrekte Ursprungsangaben, HS-Codes und präzise Warenbeschreibungen verwendet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: USA setzen De-Minimis-Ausnahme weltweit aus | Zollbericht | USA | Zolltarif, Einfuhrzoll
Einfuhr: Futter- und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs
Die EU aktualisiert die Liste für verstärkte Einfuhrkontrollen: Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 regelt die vorübergehende verstärkte amtliche Kontrolle bei der Einfuhr sowie die besonderen Einfuhrbedingungen für bestimmte Lebens- und Futtermittel in die EU. Die Anhänge dieser Verordnung werden regelmäßig angepasst.
Anhang I
Enthält die Liste der Lebens- und Futtermittel nicht tierischen Ursprungs, die bei der Einfuhr am benannten Eingangsort verstärkten amtlichen Kontrollen unterliegen.
Neu aufgenommen in Anhang I:
- Flaschenkürbis (Lagenaria siceraria) aus Indien
- Tomaten (Solanum lycopersicum L.) aus der Türkei
Aus Anhang II gestrichen und in Anhang I aufgenommen:
- Pfeffer der Gattung Piper,
- Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta (getrocknet, gemahlen oder anderweitig zerkleinert),
- Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und weitere Gewürze aus Äthiopien
Anhang II
Beinhaltet Lebens- und Futtermittel aus bestimmten Drittländern, deren Einfuhr besonderen Bedingungen unterliegt.
Neu aufgenommen in Anhang II (und aus Anhang I gestrichen):
- Schoten des Meerrettichbaums (Moringa oleifera, „Drumsticks“) aus Indien
- Spargelbohnen (Vigna unguiculata ssp. sesquipedalis und ssp. unguiculata) aus Indien
Weitere Änderungen
Die Häufigkeit von Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen wurde für folgende Produkte angepasst:
- Granadillas und Passionsfrüchte (Passiflora ligularis, Passiflora edulis) aus Kolumbien
- Weinblätter aus Ägypten
- Tahini und Halva aus Sesamsamen aus Syrien
- Mangofrüchte (Mangifera indica) aus Ägypten
- Spargelbohnen (Vigna unguiculata ssp. sesquipedalis, ssp. unguiculata) aus Sri Lanka
- Grapefruits aus der Türkei
- Feigen sowie Mischungen und Erzeugnisse aus getrockneten Feigen aus der Türkei
- Kreuzkümmelfrüchte aus der Türkei
Großbritannien: Neue Pflicht für britische Präsenzen deutscher Unternehmen
Künftig müssen Geschäftsführer deutscher Gesellschaften ihre Identität gegenüber dem britischen Handelsregister verifizieren, wenn dort eine Niederlassung existiert.
Die Overseas Companies Regulations 2009 regeln die Anforderungen des britischen Rechts an ausländische Kapitalgesellschaften, die im Vereinigten Königreich eine physische Präsenz haben (UK establishment). Unter anderem ist für diese eine Registrierung auf dem Formular OS IN01 vorgeschrieben.
Diese Regulations werden nun um neue Regelungen ergänzt. Ein neuer Artikel 6A fordert, dass die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Gesellschaft gemäß section 1110A des Companies Act 2006 ihre Identität verifizieren müssen. Eine solche Verifizierung kann kostenfrei online erfolgen. Alternativ kann auch ein “Authorised Corporate Service Provider” beauftragt werden.
Ohne eine Verifizierung dürfen Geschäftsführer im Vereinigten Königreich nicht als solche auftreten, soweit es um die Angelegenheiten der britischen Präsenz geht. Dies regelt der ebenfalls neu einzufügende Part 3A der Regulations von 2009.
Die neuen Regeln treten am 18. November 2025 in Kraft. Ab dann läuft für existierende “UK establishments” eine Übergangsfrist von einem Jahr zur Verifizierung. Für neu einzutragende UK establishments oder individuelle Geschäftsführer gelten die neuen Verifizierungspflichten hingegen unmittelbar ab dem 18. November.
Quelle: Germany Trade & Invest
Tschechien: Neue Industrieparks
Mit neuen Industrieparks will Tschechien wieder attraktiver werden für große Investitionsprojekte. Derzeit sind neun Standorte in der Vorbereitung, auch nahe der deutschen Grenze. Die tschechische Regierung hat auf die Engpässe bei großen Industrieflächen reagiert und eine staatliche Entwicklungsgesellschaft (Státní investiční a rozvojová společnost, SIRS) gegründet. Sie soll für Investoren große Gewerbeparks vorbereiten, einschließlich der Infrastruktur wie Straßen- und Schienenanbindung, Strom- und Telekommunikationsanschlüsse und einer groben Gestaltung des Geländes.
Konkret arbeitet SIRS zurzeit an drei strategischen Industrieparks: Cheb an der Grenze zu Bayern und Sachsen sowie Dolní Lutyně und Lazy in Mährisch-Schlesien. Laut SIRS stehen in Dolní Lutyně und Cheb die Erstellung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die anschließende Projektdokumentation kurz bevor. Am Standort Lazy soll die grundlegende technische Prüfung Anfang 2026 abgeschlossen sein.
Voraussichtlicher Zeitplan für die Inbetriebnahme: Cheb: 2028, Dolní Lutyně: 2030, Lazy: 2030
Die Parks sind für große, strategische Investoren konzipiert, bieten aber auch Raum für kleinere Unternehmen (Small Business Units), für Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und Dienstleistungen für Beschäftigte und Anwohner. Ein Produktionsstart soll innerhalb von zwei Jahren möglich sein.
Quelle: Germany Trade & Invest
China: Neue Visakategorie
Ab 1. Oktober 2025 wird es in China das neue sogenannte K-Visum geben: Dabei handelt es sich um eine neue Kategorie für ausländische junge Wissenschafts- und Techniktalente.
In Artikel 6 der geänderten "Regulations on the Administration of the Entry and Exit of Foreigners" wurde die neue Visaart K-Visum für die Einreise ausländischer junger wissenschaftlicher und technologischer Talente in Ziffer 6 ergänzt. Die Bezeichnung leitet sich dabei offenbar, wie bereits bei den anderen Visaarten, von dem chinesischen Begriff "Wissenschaft und Technik/Technologie" ab: 科技 - sprich: kējì.
Die von Antragstellenden nebst der Vorlage entsprechender Nachweise zu erfüllenden Anforderungen sollen gemäß Art. 7 Abs. 6 der Regelungen noch von den zuständigen Behörden festgelegt werden. Die am 14. August 2025 veröffentlichten Änderungen der aus dem Jahr 2013 stammenden chinesischen Regelungen über die Ein- und Ausreise von Ausländern werden am 1. Oktober 2025 in Kraft treten.
Die zwölf bisherigen Visakategorien – beispielsweise das M-Visum für Geschäfts- und Handelszwecke (nun Ziff. 8) oder das Z-Visum zur Arbeitsaufnahme (jetzt Ziff. 13) – bleiben daneben erhalten.
Quelle: Germany Trade & Invest
Ukraine: EU unterstützt Investitionen
Die Europäische Kommission ruft Firmen aus der EU und der Ukraine dazu auf, Vorschläge für Investitionsprojekte in der Ukraine einzureichen. Ausgewählte Vorhaben erhalten die Möglichkeit, leichter mit Partner-Finanzinstituten in Kontakt zu treten, die im Rahmen des 9,3 Milliarden Euro umfassenden Ukraine Investment Framework tätig sind. Dies kann den Zugang zu einer möglichen finanziellen Unterstützung erleichtern.
Die besten Chancen haben Projekte, die zum einen mit den strategischen Interessen und politischen Prioritäten der EU übereinstimmen und zum anderen in den Prioritätsbereichen des Ukraineplans der Regierung in Kyjiw angesiedelt sind.
Diese Bereiche stehen im Fokus:
- Energie: Entwicklung dezentraler nachhaltiger Energielösungen, einschließlich erneuerbarer Energien und Energieinfrastruktur
- Kritische Rohstoffe: Verarbeitung von Mineralien und Ressourcen, die für Hightechindustrien und erneuerbare Energietechnologien benötigt werden
- Verarbeitende Industrie: Steigerung der Industrieproduktion und Wettbewerbsfähigkeit
- Baumaterialien: Baustoffindustrie, Planungsbüros, Bauunternehmen und Bauaufsicht
- IKT und Digitalisierung: Stärkung der digitalen Infrastruktur und Technologie für Innovationen und Effizienz
- Transport- und Exportlogistik: Umbau und Modernisierung von Transport und Logistik.
Deutsche Unternehmen können allein oder in Partnerschaft mit Firmen aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Ukraine Investitionsvorschläge für Projekte in der Ukraine einreichen. Die Frist endet am 10. Oktober 2025 um 18 Uhr. Mehr zu Teilnahmebedingungen und -kriterien finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission.
Weitere Informationen
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Aktuelle Zoll- und Exportkontrollinformationen
(Nr. 3384502)
Hier gelangen Sie zu den aktuellen Zoll- und Exportkontrollinformationen.
Ältere Meldungen
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Länder- und Marktinformationen August 2025
(Nr. 6707338)
Hier gelangen Sie zu den Länder- und Marktinformationen aus August 2025.
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Länder- und Marktinformationen Juli 2025
(Nr. 6675740)
Hier gelangen Sie zu den Länder- und Marktinformationen aus Juli 2025.
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Länder- und Marktinformationen Juni 2025
(Nr. 6611956)
Hier gelangen Sie zu den Länder- und Marktinformationen aus Juni 2025.
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Länder- und Marktinformationen Mai 2025
(Nr. 6578682)
Hier gelangen Sie zu den Länder- und Marktinformationen aus Mai 2025.
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Länder- und Marktinformationen März 2025
(Nr. 6548224)
Hier gelangen Sie zu den Länder- und Marktinformationen aus März 2025.
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Länder- und Marktinformationen Februar 2025
(Nr. 6517612)
Hier gelangen Sie zu den Länder- und Marktinformationen aus Februar 2025.
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Länder- und Marktinformationen Januar 2025
(Nr. 6476188)
Hier gelangen Sie zu den Länder- und Marktinformationen aus Januar 2025.
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Länder- und Marktinformationen Dezember 2024
(Nr. 6440754)
Hier gelangen Sie zu den Länder- und Marktinformationen aus Dezember 2024.
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Länder- und Marktinformationen November 2024
(Nr. 6374480)
Hier gelangen Sie zu den Länder- und Marktinformationen aus November 2024.
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Länder- und Marktinformationen Oktober 2024
(Nr. 6333390)
Hier gelangen Sie zu den Länder- und Marktinformationen aus Oktober 2024.
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Länder- und Marktinformationen September 2024
(Nr. 6283868)
Hier gelangen Sie zu den Länder- und Marktinformationen aus September 2024.
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Länder- und Marktinformationen August 2024
(Nr. 6265220)
Hier gelangen Sie zu den Länder- und Marktinformationen aus August 2024.
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Länder- und Marktinformationen Juli 2024
(Nr. 6235338)
Hier gelangen Sie zu den Länder- und Marktinformationen aus Juli 2024.
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Länder- und Marktinformationen Juni 2024
(Nr. 6183816)
Hier gelangen Sie zu den Länder- und Marktinformationen aus Juni 2024.
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Länder- und Marktinformationen April/Mai 2024
(Nr. 6153160)
Hier gelangen Sie zu den Länder- und Marktinformationen aus April/Mai 2024.
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Länder- und Marktinformationen März 2024
(Nr. 6112392)
Hier gelangen Sie zu den Länder- und Marktinformationen aus März 2024.
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Länder- und Marktinformationen Februar 2024
(Nr. 6082216)
Hier gelangen Sie zu den Länder- und Marktinformationen aus Februar 2024.
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Länder- und Marktinformationen Januar 2024
(Nr. 6054418)
Hier gelangen Sie zu den Länder- und Marktinformationen aus Januar 2024.
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Länder- und Marktinformationen Dezember 2023
(Nr. 6031460)
Hier gelangen Sie zu den Länder- und Marktinformationen aus Dezember 2023.
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Länder- und Marktinformationen November 2023
(Nr. 5996878)
Hier gelangen Sie zu den Länder- und Marktinformationen aus November 2023.
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Länder- und Marktinformationen Oktober 2023
(Nr. 5962046)
Hier gelangen Sie zu den Länder- und Marktinformationen aus Oktober 2023.
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Länder- und Marktinformationen September 2023
(Nr. 5938912)
Hier gelangen Sie zu den Länder- und Marktinformationen aus September 2023
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Länder- und Marktinformationen August 2023
(Nr. 5901088)
Hier gelangen Sie zu den Länder- und Marktinformationen aus August 2023.
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Länder- und Marktinformationen Mai 2023
(Nr. 5857650)
Hier gelangen Sie zu den Länder- und Marktinformationen aus Mai 2023.
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Länder- und Marktinformationen April 2023
(Nr. 5820248)
Hier gelangen Sie zu den Länder- und Marktinformationen aus April 2023.
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Länder- und Marktinformationen März 2023
(Nr. 5792598)
Hier gelangen Sie zu den Länder- und Marktinformationen aus März 2023.
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Länder- und Marktinformationen aus Februar 2023
(Nr. 5766018)
Hier gelangen Sie zu den Länder- und Marktinformationen aus Februar 2023.
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Länder- und Marktinformationen Januar 2023
(Nr. 5729852)
Hier gelangen Sie zu den Länder- und Marktinformationen aus Januar 2023.