Außenwirtschaft aktuell

Länder- und Marktinformationen April/Mai 2024

DIHK-Umfrage “Going International“: Handelshemmnisse bremsen deutsche Unternehmen aus

Deutsche Unternehmen sehen sich in ihrem internationalen Geschäft mit immer mehr Handelshemmnissen konfrontiert. Das geht aus der aktuellen Umfrage “Going International“ der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) unter knapp 2.400 Unternehmen hervor.
Die wesentlichen Ergebnisse der Umfrage lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
  1. Deutsche Unternehmen sehen sich in ihrem internationalen Geschäft mit immer mehr Handelshemmnissen konfrontiert. 61 Prozent der Unternehmen – so viele wie noch nie bei der Erhebung – haben in den vergangenen zwölf Monaten eine Zunahme von Handelshemmnissen bei ihren internationalen Geschäften registriert. Damit setzt sich der Trend steigender Handelsbarrieren der vergangenen Jahre fort.
  2. Weiterhin machen den Unternehmen insbesondere lokale Zertifizierungsanforderungen und verstärkte Sicherheitsanforderungen zu schaffen, die den Planungs- und Kostenaufwand für den grenzüberschreitenden Handel erhöhen. Hinzu kommen Sanktionen, insbesondere im Russlandgeschäft, intransparente Gesetzgebung, höhere Zölle und Local-Content-Vorschriften.
  3. Neben den Herausforderungen auf ausländischen Märkten rücken auch hiesige Hemmnisse immer stärker ins Blickfeld. 81 Prozent der Unternehmen berichten von heimischen Herausforderungen beim internationalen Geschäft. 60 Prozent davon beklagen bürokratische Hürden und Unsicherheit bei der Umsetzung von Regulierungen, wie etwa dem EU-CO2 Grenzausgleich CBAM oder dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). 57 Prozent haben Probleme bei der Abwicklung ihres Auslandsgeschäfts etwa durch lange Genehmigungszeiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder durch komplexe Verfahren bei der Zollabwicklung.
  4. Von der zumindest moderat wachsenden Weltwirtschaft können die deutschen Unternehmen derzeit nur wenig profitieren. Sie bewerten ihre Exporterwartungen für das laufende Jahr weiterhin negativ. Das spiegelt sich auch in den globalen Geschäftsperspektiven wider. 26 Prozent der Unternehmen gehen von einer Verschlechterung der Auslandsgeschäfte im laufenden Jahr aus, lediglich 13 Prozent erwarten eine Aufhellung.
  5. Lediglich für ihr US-Geschäft erwarten die Unternehmen eine Verbesserung ihrer Geschäfte in den kommenden zwölf Monaten. In allen anderen Weltregionen überwiegen die negativen Aussichten. Selten gab es dabei aber eine so große Divergenz zwischen den Regionen. Die Geschäftsperspektive im laufenden Jahr wird zudem schlechter als die aktuelle Geschäftssituation bewertet.
Die vollständigen Ergebnisse der Umfrage können Sie hier einsehen.

EU: Einigung auf ein europäisches Lieferkettengesetz

Nach wochenlangen Verhandlungen unterstützt eine ausreichende Mehrheit der europäischen Mitgliedstaaten die EU-Richtlinie zur nachhaltigen Unternehmensführung.
Der Rat der Europäischen Union hat am 15. März 2024 der EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive - CSDDD) zugestimmt. Grundsätzlich soll sich der Anwendungsbereich auf Unternehmen mit 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 450 Millionen Euro erstrecken. Diesbezüglich ist jedoch eine Übergangsfrist von fünf Jahren vorgesehen. Nach einer Übergangsfrist von drei Jahren sollen zunächst Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro erfasst sein. Nach vier Jahren sinkt die Anwendungsgrenze und erfasst Unternehmen mit mehr als 4.000 Beschäftigten und einem Umsatz von 900 Millionen Euro.
Im Rahmen der Verhandlungen ist der sogenannte Hochrisikosektor-Ansatz gestrichen worden beziehungsweise das Konzept der schrittweisen Einbeziehung von Unternehmen, die die Kriterien für den Anwendungsbereich nicht erfüllen, aber in Hochrisikobranchen tätig sind.
Im nächsten Schritt müssen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments über die Regelungen abstimmen.
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist bereits seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Seit dem 1. Januar 2024 erstreckt sich der Anwendungsbereich auf Unternehmen, die in der Regel 1.000 Arbeitnehmende in Deutschland beschäftigen. Etwaige Umsatzschwellen existieren nicht. Das LkSG muss nach Inkrafttreten der Richtlinie an die neuen EU-Vorgaben angepasst werden.
Quelle: Germany Trade & Invest

Türkei: Importverordnungen und Produktkonformitätserlasse für 2024

Die Türkei bildet mit der EU eine Zollunion. Trotzdem gibt es besondere Einfuhrbestimmungen, die beachtet werden müssen. Neue Erschwernisse kommen hinzu.
Die Importverordnungen und Produktkonformitätserlasse für das Jahr 2024 wurden im türkischen Amtsblatt Nr. 32416 vom 31. Dezember 2023 veröffentlicht. Darstellungen und Erläuterungen der einzelnen Erlasse in deutscher Sprache finden Sie unter Download.
Die türkischen Behörden fordern in diesem Jahr bereits vor der Einfuhr noch mehr technische Unterlagen als bisher an. Zudem müssen einige dieser Unterlagen auch noch vom Handelsattaché des türkischen Konsulats im Versendungsland beglaubigt werden. Dies gilt für die Produktkonformitätsverordnungen Nummern 2, 8, 9, 10, 11, 15 und 16. 
Quelle: Germany Trade & Invest

Ukraine: Zahlungsverkehr

Geltung des Kriegsrechts: Das Kriegsrecht wird durch das Gesetz Nummer 389-VII zur rechtlichen Regelung des Kriegsrechts geregelt und etabliert einen besonderen Rechtsstatus in der Ukraine. Es verleiht der Regierung erweiterte Rechte. Während der Geltung des Kriegsrechtes können Grundrechte wie das Recht auf Eigentum oder das Recht auf Arbeit eingeschränkt werden, auch Wahlen dürfen nicht durchgeführt werden. Für Zahlungen aus dem Ausland in die Ukraine bestehen keine Beschränkungen. Für Zahlungen aus der Ukraine ins Ausland in Fremdwährung bestehen jedoch nach wie vor Einschränkungen.
Überweisungen in Fremdwährung sind möglich, aber mit Einschränkungen
Mit dem Beginn des Krieges in der Ukraine beschloss die ukrainische Nationalbank (Ukrayinsʹkyy natsionalʹnyy bank - NBU) die Durchführung von Operationen mit Fremdwährungen einzuschränken. Per Erlass vom 24. Februar 2022 führte die NBU Beschränkungen und Änderungen der Fristen für die Abwicklung von Aus- und Einfuhrgeschäften im Zahlungsverkehr mit Fremdwährungen ein. Bis zum 1. Juli 2022 konnten ukrainische Unternehmen nur solche Waren bezahlen, die auf der Liste der kritischen Importgüter standen.
Mit der Zeit lockerte die NBU die Beschränkungen, um das Wirtschaftsleben aufrecht zu erhalten und Zahlungen ins Ausland zu ermöglichen. Seit dem 9. Juli 2022 ist es Unternehmen wieder möglich, ohne Einschränkungen für Waren in Fremdwährungen zu bezahlen. Dies gilt allerdings nicht für Dienstleistungen: Nach wie vor können nur solche Dienstleistungen in Fremdwährung bezahlt werden, die auf der Liste der kritischen Importgüter stehen. 
Im Verlauf des Jahres 2023 kamen weitere Lockerungen der Beschränkungen dazu. So erlaubte die NBU für bestimmte Geschäfte grenzüberschreitende Überweisungen in Hrywnja auf ein Korrespondenzkonto einer ausländischen Bank zu tätigen, wenn dieses ein Wertpapierkonto der NBU unterhält. Darüber hinaus können ukrainische Unternehmen Versicherungszahlungen an Nichtansässige und Rückzahlung von Auslandskrediten leisten.  
Quelle: Germany Trade & Invest

Einigung zum EU-Verbot für Produkte aus Zwangsarbeit

Die Europäische Union will die Einfuhr, Ausfuhr und das Inverkehrbringen von Produkten aus Zwangsarbeit auf dem EU-Binnenmarkt verbieten. Nach der vorläufigen Einigung im Trilog zum Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten Anfang März, haben die EU-Botschafter der Mitgliedsstaaten den Kompromiss am 13. März bestätigt. Die Kritikpunkte der Wirtschaft wurden gehört, das Verhandlungsergebnis verbessert die bisherigen Entwürfe den Europäischen Parlamentes, Rates und Kommission in einigen Punkten.
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