Personenbeförderungsgesetz

Bekommt das Taxi Konkurrenz?

Mit dem Aufkommen digitaler Mobilitätsangebote steht der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) vor Herausforderungen. Um die rechtlichen Rahmenbedingungen den digitalen Realitäten anzupassen, plant die Bundesregierung eine Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG).
Free Now, Uber, Moia, BlaBlaCar, Bolt oder CleverShuttle - vor allem in größeren Städten gibt es neue, plattformgetriebene Fahrdienste, die mit dem klassischen Taxi konkurrieren. Der bisherige Rechtsrahmen greift diese Entwicklungen nur teilweise auf. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.
Anfang 2019 veröffentlichte das Bundesverkehrsministerium ein Eckpunktepapier, um das PBefG zu erneuern. Allerdings ist die Politik bisher nicht über das Einsetzen einer Findungskommission, bestehend aus Bund, Ländern und Parlamentariern des Bundestages, hinausgekommen. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer beabsichtigt digitale Vermittlungsplattformen unter das PBefG fallen zu lassen.

Pooling-Verbot aufheben

Ebenso ist geplant, das Pooling-Verbot für Mietwagen aufzuheben. Dadurch könnten Mietwagenfirmen Fahrgästen mit ähnlichem Start und Ziel Sammelfahrten anbieten. Bisher ist das den Taxis vorbehalten, die im Gegensatz zu Mietwagen zudem der Beförderungs-, Betriebs- und Tarifpflicht unterliegen. Weiterhin wird angestrebt, liniengebundene Pooling-Dienste kommunaler Verkehrsunternehmen, die die Lücke zwischen dem klassischen ÖPNV und Taxis sowie Mietwagen schließen sollen, als sogenannten Sonderlinienverkehr einzustufen.
Eine rege Diskussion hat sich um die beabsichtigte Aufhebung der Rückkehrpflicht für Mietwagen entwickelt: Sie wurde eingeführt, um ein Pendant zu den Pflichten von Taxis zu schaffen. Ob der Wegfall der Rückkehrpflicht noch angestrebt wird, ist ungewiss. Die Findungskommission hat über ihre Inhalte Stillschweigen vereinbart.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag weist jedoch darauf hin, dass beim Beibehalten der Pflichten für das Taxigewerbe aus Gründen der Daseinsvorsorge ebenso an der Rückkehrpflicht für Mietwagen festgehalten werden sollte. Ein überarbeitetes Gesetz muss Wettbewerb auf Augenhöhe ermöglichen. Nur so können die innovativen Verkehrs- und Mobilitätsangebote zusammen mit dem klassischen Taxi- und Mietwagenverkehr bestmöglich für Fahrgäste und Umwelt genutzt werden.
Jan Schulze
Veröffentlicht am 2. April 2020