Verträge mit Handelsvertretern

Rechtsordnungen prüfen

In Deutschland sind etwa 48.000 Handelsvertreter im B2B-Geschäft für etwa 185 Milliarden Euro Jahresumsatz verantwortlich. Rund 30 Prozent aller Waren in Deutschland werden unter Mitwirkung von Handelsvertretern verkauft. Bei internationalen Handelsvertreterverträgen empfiehlt es sich, die Rechtsordnung des Partners genau zu studieren.

Insbesondere bei der Neueinführung von Produkten und der Erschließung neuer Märkte spielen Handelsvertreter durch ihre guten Kundenbeziehungen, die auf neue Produkte ausgeweitet werden können, eine enorme Rolle. Da auch ausländische Firmen auf den deutschen Markt drängen, werden immer mehr internationale Handelsvertreterverträge geschlossen. Sofern beide Vertragsparteien aus der EU stammen, gibt es durch eine EU-Handelsvertreterrichtlinie, die in allen EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt wurde, eine gewisse Sicherheit, dass die Rechtsordnung des Vertragspartners keine absolut unerwarteten Regelungen enthält.
Missverständnisse
Jedoch unterscheiden sich die nationalen Rechte im Detail, und die Rechtsprechung in den EU-Ländern ist äußerst unterschiedlich. Daher empfiehlt es sich, vor Abschluss eines Handelsvertretervertrags mit einem ausländischen Partner genau zu prüfen, welches Recht gelten soll. Auch wenn man das heimische Recht vereinbart, sollte man sich das Recht im Heimatstaat des Vertragspartners anschauen. Denn gerade durch die Ähnlichkeit wird oft auch das Recht des anderen Vertragspartners missverstanden oder fehlinterpretiert, und es kann leicht zu Missverständnissen und unangenehmen Situationen kommen. Um dies zu vermeiden und Sichtweisen des Partners nachvollziehen und gegebenenfalls erläuternd gegensteuern zu können, sollte man sich in jedem Fall mit beiden Rechtsordnungen auseinandersetzen und den offenen Dialog suchen. Nur so kann vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Vorteil beider Partner gedeihen. Mit Partnern aus Nicht-EU-Ländern ist noch größere Vorsicht geboten, da nach einigen Handelsvertreterrechten eine Rechtswahl gar nicht in allen Punkten möglich ist. Handelsvertreter und Unternehmen, die den Vertrieb über Handelsvertreter organisieren möchten, erhalten Unterstützung beim CDH im Norden – Wirtschaftsverband für Handelsvermittlung und Vertrieb e. V. Der CDH ist auch bei der Suche nach Handelsvertretern behilflich.
Veröffentlicht am 3. Juni