Duale Ausbildung

Sprachförderangebot für Azubis in Schleswig-Holstein

Ausreichende Sprachkenntnisse sind essentiell für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und einer erfolgreichen Berufsausbildung. In Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein und dem Schleswig-Holsteinischen Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gemeinsam mit insgesamt sechs Sprachschulen ein Angebot entwickelt, welches auf die sprachlichen Anforderungen der dualen Ausbildung abgestimmt ist.
Die Kurse werden von diversen Sprachkursträgern umgesetzt. Das konkrete Angebot sowie Hinweise zur Anmeldung entnehmen Sie bitte der Anlage.
Das Angebot umfasst sowohl Kurse in Präsenz direkt an den Berufsschulen bzw. bei den Sprachkursträgern als auch Kurse im virtuellen Klassenzimmer (Online-Format), die sich an alle Auszubildenden in ganz Schleswig-Holstein richten.

Was ist das Besondere an den Kursen?

Alle Kurse sind exakt auf die sprachlichen Erfordernisse in der Ausbildung und der Berufsschule abgestimmt und konzipiert. Der Unterricht orientiert sich an den Rahmenlehrplänen der Berufsschulen. Auszubildende lernen sehr zielgerichtet und effektiv. Daher gibt es für unterschiedliche Ausbildungsberufe jeweils einen auf die sprachlichen Erfordernisse der jeweiligen Ausbildung abgestimmten Kurs.

Wer kann teilnehmen?

Teilnehmen können alle Auszubildenden in einer dualen Ausbildung. Für die Teilnahme ist eine Berechtigung erforderlich, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgestellt wird. Die Teilnahme ist kostenlos.

Wie und wo kann ich mich anmelden?

a) Kurse in Präsenz
Hier ist die Berufsschule Ihr erster Ansprechpartner. Lassen Sie sich für einen Kurs vormerken. Rechtzeitig vor Kursbeginn führt der Sprachkursträger eine Sprachförderbedarfsermittlung durch. Hier haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Teilnahmeberechtigung zu stellen und sich für den Kurs anzumelden.
b) Kurse im Online-Format
Wenden Sie sich direkt an den Träger, der den für Sie passenden Kurs anbietet. Dieser stellt Ihnen einen Antrag auf Teilnahmeberechtigung für Auszubildende und eine Postvollmacht in Berufssprachkursen zur Verfügung. Den unterschriebenen Antrag und die Postvollmacht senden Sie dann zusammen mit einer Kopie des Ausbildungsvertrages und einer Kopie des Aufenthaltstitels an den ausgewählten Sprachkurs-träger zurück. Den Antrag auf Teilnahmeberechtigung und die Postvollmacht finden Sie auch auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Klassenlehrerin/ Ihren Klassenlehrer. Bei Kursen im Online-Format helfen Ihnen die angegebenen Kontaktpersonen gerne weiter.

Wann starten die Kurse?

Alle Kurse werden kontinuierlich angeboten. Dein Einstieg in die Sprachkurse ist jederzeit möglich.

Wann ist die Unterrichtszeit in den Kursen?

Die Unterrichtszeit wird nach den Bedürfnissen der Teilnehmenden geplant. Unterricht findet voraussichtlich zweimal pro Woche statt. Eine (Teil-)Freistellung durch den Ausbildungsbetrieb ist in der Regel erforderlich.

Wer bietet Kurse an?

Hier finden Sie eine Liste der Anbieter (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 155 KB) von Kursen in Präsenzform oder im Online-Format.