Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen (WIPANO)
WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen – unterstützt
zum einen die Nutzung des kreativen Potenzials, insbesondere kleiner und mittlerer
Unternehmen (KMU), und die wirtschaftliche Verwertung von innovativen Ideen und
Erfindungen aus der öffentlichen Forschung.
zum einen die Nutzung des kreativen Potenzials, insbesondere kleiner und mittlerer
Unternehmen (KMU), und die wirtschaftliche Verwertung von innovativen Ideen und
Erfindungen aus der öffentlichen Forschung.
Aktuelles
- Ab dem 01. November 2021 können vorübergehend keine neuen Projektskizzen im Förderschwerpunkt “Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung” mehr angenommen werden (befristeter Einreichungsstopp für Projektskizzen)
- Am 1. Januar 2020 ist eine neue Förderrichtlinie in Kraft getreten, diese ist bis zum 31. Dezember 2023 gültig.
- Eine Antragstellung kann laufend (bis zum 30.06.2023) erfolgen.
- Am 1. Januar 2020 ist eine neue Förderrichtlinie in Kraft getreten, diese ist bis zum 31. Dezember 2023 gültig.
- Eine Antragstellung kann laufend (bis zum 30.06.2023) erfolgen.
Wer wird gefördert?
Bei WIPANO werden drei für Unternehmen relevante Bereiche unterschieden:
Unterstützung bei der Patentierung
WIPANO unterstützt KMU und Angehörige der Freien Berufe bei der erstmaligen schutzrechtlichen Absicherung ihrer Ideen und Entwicklungen – oder wenn die letzte Schutzrechtsanmeldung mindestens drei Jahre zurückliegt. Die Förderung soll helfen, die Vorteile gewerblicher Schutzrechte zu verstehen und das Patentsystem strategisch zu nutzen.
Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien
Berufe, die zum Zeitpunkt der Antragstellung:
Berufe, die zum Zeitpunkt der Antragstellung:
-
weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen,
-
einen Jahresumsatz höchstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme bis 43 Mio. Euro erwirtschaftet haben,
-
ihr Gewerbe im Haupterwerb betreiben und eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland besitzen,
- eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung besitzen.
Außerdem werden Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bei der Identifizierung, der schutzrechtlichen Sicherung sowie der Verwertung von wirtschaftlich nutzbaren Ergebnissen aus der Forschung unterstützt. So werden Potenziale für Wirtschaft und Unternehmen sichtbar und einer ökonomischen Nutzung außerhalb der Wissenschaft zugänglich gemacht.
Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung
WIPANO unterstützt den Transfer von Forschungserkenntnissen in die Wirtschaft. Dazu werden Projekte gefördert, die neueste Erkenntnisse der Forschung in Normen und Standards überführen. Damit stehen diese als Abbild des Stands der Technik direkt und mit großer Sichtbarkeit der Wirtschaft zur Verfügung. Normen und Standards können auch dazu beitragen, den Markteintritt neuer Technologien zu beschleunigen, z. B. durch die Entwicklung von Test- und Prüfnormen. Eine weitere Möglichkeit ist die Förderung von FuE-Projekten zur digitalen Normung bzw. Standardisierung. Damit soll insbesondere für Unternehmen eine Anwenderfreundlichkeit erreicht werden.
Unterstützung Unternehmen bei Normung und Standardisierung
WIPANO unterstützt des Weiteren KMU und Unternehmen des Mittelstandes, die sich in nationalen, europäischen und internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien wie bspw. DIN/DKE, CEN/CENELEC sowie ISO/IEC aktiv beteiligen wollen. Ziel ist es, die Chancen der Durchsetzung von Innovationen am Markt zu erhöhen. KMU und Mittelstandsunternehmen sollen hierfür ein besseres strategisches Verständnis für Normung und Standardisierung entwickeln und zugleich ihre Kenntnisse und Anforderungen in die Normungsgremien einbringen.
Gefördert werden KMU sowie weitere Unternehmen des Mittelstandes, die:
- nicht aktiv in den letzten drei Jahren in nationalen, europäischen und internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien (z. B. bei DIN/ DKE, CEN/ CENELEC und ISO/ IEC), mitgearbeitet haben,
- eine maximal Größe von 1.000 Mitarbeitern,
- ein maximal Jahresumsatz von 100 Mio € nicht überschreiten,
- eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung besitzen.
Was wird gefördert?
Unterstützt werden öffentlich grundfinanzierte Forschungseinrichtungen, KMU und Angehörige der Freien Berufe bei der Schutzrechtssicherung und Verwertung von Geistigem Eigentum. Dies betrifft den gesamten Prozess von der Überprüfung einer Idee bis hin zur Verwertung der Erfindung. Durch die Beteiligung von einem oder mehreren qualifizierten externen Dienstleistern wird eine fachlich kompetente Unterstützung sichergestellt.
Wie wird gefördert?
Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen, die erstmals ihre FuE-Ergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster) absichern wollen bzw. deren letzte Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung länger als fünf Jahre zurückliegt.
- Die zuschussfähigen fachlichen Anforderungen sind einzelnen Leistungspaketen (LP) zugeordnet. Damit werden auch nachhaltige Entscheidungsgrundlagen für die weitere Vorgehensweise sichergestellt.
- Die Leistungspakete sind durch einen oder mehrere qualifizierte externe Dienstleister bzw. Patentanwälte (LP 4) zu erbringen. Die Wahl des Dienstleisters ist frei.
- Hinweise hinsichtlich Bewertungskriterien zur Auswahl qualifizierter externer Dienstleister stehen unter www.wipano.de zur Verfügung.
Unterstützung Patentierung
Im Rahmen von „Unternehmen Patentierung“ wird die Zuwendung als Anteilsfinanzierung gewährt und erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben mit einer maximalen Fördersumme von 16.600 Euro. Die Projektlaufzeit umfasst maximal 24 Monate.
Leistungspakete (LP) im Bereich Patentierung im Überblick
LP |
Bezeichnung
|
Zuwendungen
|
---|---|---|
LP 1
|
Beratung und Detailprüfungen hinsichtlich Neuheit
|
800 Euro*
|
LP 2
|
Detailprüfung hinsichtlich wirtschaftlicher Verwertung
|
800 Euro*
|
LP 3
|
(Strategie-) Beratung und Unterstützung zur Schutzrechtsanmeldung
|
1.000 Euro*
|
LP 4
|
Schutzrechtsanmeldung (Amtsgebühren und Ausgaben für Patentanwälte)
|
10.000 Euro*
|
LP 5
|
Aktivitäten zur Verwertung (Auswahl)
|
4.000 Euro*
|
*Mehrausgaben in einzelnen Leistungspaketen können durch Minderausgaben in anderen Leistungspaketen
im Rahmen der Gesamtzuwendung gedeckt werden (Ausnahme: LP 4).
im Rahmen der Gesamtzuwendung gedeckt werden (Ausnahme: LP 4).
Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt, wobei der maximale Förderbetrag der Zuwendung je Verbundpartner und Projekt auf 200.000 Euro beschränkt ist. Die maximale Förderquote beträgt für Unternehmen bis zu 80 Prozent, für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen 85 Prozent der förderfähigen Kosten/Ausgaben. Die Laufzeit für konkrete Arbeiten am Projekt umfasst maximal 24 Monate.
Form
|
Förderbetrag (maximale Förderung je Verbundpartner und Projekt) |
Anteilsfinanzierung (maximal) |
---|---|---|
Hochschulen und außeruniversitäre, öffentlich
grundfinanzierte Forschungseinrichtungen |
200.000 Euro
|
85 Prozent
|
Unternehmen
|
200.000 Euro
|
bis zu 80 Prozent
|
Die Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die mit folgenden Förderquoten finanziert werden können:
- bis zu 80 Prozent bei kleinen und Kleinstunternehmen,
- bis zu 75 Prozent bei mittleren Unternehmen und
- bis zu 50 Prozent bei großen Unternehmen
Berechnung der Förderquote für kleine und mittlere Unternehmen
|
||||
---|---|---|---|---|
oder
|
||||
Unternehmens-
kategorie |
Zahl der
Mitarbeiter |
Jahresumsatz
|
Jahresbilanzsumme
|
Förderquote
|
mittel
|
unter 250
|
höchstens 50 Mio. Euro
|
höchstens 43 Mio. Euro
|
75 Prozent
|
klein
|
unter 50
|
höchstens 10 Mio. Euro
|
höchstens 10 Mio. Euro
|
80 Prozent
|
kleinst
|
unter 10
|
höchstens 2 Mio. Euro
|
höchstens 2 Mio. Euro
|
80 Prozent
|
Unterstützung von Unternehmen bei Normung und Standardisierung
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung mit bis zu 70 Prozent gewährt, wobei der maximale Förderbetrag 40.000 Euro umfasst.
Die Leistungspakete können unabhängig voneinander in Anspruch genommen und auch einzeln genutzt werden. Dabei ist keine bestimmte Reihenfolge zu beachten. Voraussetzung ist jedoch immer die aktive Teilnahme und Mitgliedschaft in einem Normungs- bzw. Standardisierungsgremium.
Die Leistungspakete können unabhängig voneinander in Anspruch genommen und auch einzeln genutzt werden. Dabei ist keine bestimmte Reihenfolge zu beachten. Voraussetzung ist jedoch immer die aktive Teilnahme und Mitgliedschaft in einem Normungs- bzw. Standardisierungsgremium.
LP
|
Bezeichnung
|
Zuwendungsfähige Ausgaben
|
Förderung bis zu (Maximale Zuwendungssummen) |
---|---|---|---|
LP 1
|
Beratung und aktive Teilnahme in Normengremien
|
Teilnahmegebühren und Reisekosten für nationale und/ oder internationale Normungsgremien
Normungsrelevante Beratungen durch externe Dienstleister
|
20.000 Euro
|
LP 2
|
Normenrecherchen und Normenmanagement
|
Normenrecherchen
Normenmanagement (bspw. Perinorm, Normenticker, DIN-Mitteilungen)
DITR-Datenservice
|
10.000 Euro
|
LP 3
|
DIN SPEC PAS und/ oder VDE-Anwendungsregel
|
Prüfung und Erstellung einer DIN SPEC PAS und/ oder VDE-Anwendungsregel
|
10.000 Euro
|
Des Weiteren werden Reisekosten (ohne Gewährung von Tagegeld) im Zusammenhang von nationalen und/oder internationalen Normungsgremien anerkannt. Innerhalb des Leistungspakets 1 besteht die Möglichkeit zur Förderung einer Personalkostenpauschale (Quote von 70 %).
Die Personalkostenpauschale beträgt pro
- Teilnahme nationale Gremiensitzung 1.000 Euro
- Teilnahme europäische Gremiensitzung 1.500 Euro
- Teilnahme internationale Gremiensitzung 2.000 Euro
Wo stellt man den Antrag?
Der Förderantrag muss mit dem easy-Online erstellt werden. Dort finden Sie unter „BMWK“ – „WIPANO“ die auszuwählenden Förderbereiche.
Wann stellt man den Antrag?
Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Die Förderung wird erst am Ende des Projekts gewährt.
Anträge können laufend gestellt werden. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht grundsätzlich nicht.
Anträge können laufend gestellt werden. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht grundsätzlich nicht.
Was ist sonst noch zu beachten?
-
Eine Antragstellung kann laufend (bis zum 30.06.2023) erfolgen.
-
Für alle Förderschwerpunkte ist zu berücksichtigen, dass mit dem Vorhaben bzw. den Aktivitäten zum Vorhaben nicht vor dem Bewilligungszeitraum begonnen werden darf! Verstöße gegen diesen Grundsatz führen unmittelbar zum Ausschluss der Förderfähigkeit.
-
Teilweise ist auch eine anteilige Förderung der Kosten über das Förderprogramm Innovationsgutschein A Baden-Württemberg (Patentrecherche) möglich.
Weitergehende Fragen zu Patent, Gebrauchsmuster, Marke oder Design können Sie im Rahmen unserer kostenlosen Beratungstage mit regionalen Patentanwälten diskutieren. Sie können sich über unsere Veranstaltungsübersicht zu den monatlichen Patentsprechtagen anmelden.
Wo bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?
- IHK-Innovationsberatung: Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei der Auswahl eines geeigneten Förderprogramms und bei der Antragstellung.
- Aktuelle Informationen zu der Förderrichtlinie finden Sie in der Programminformation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie