Innovationsgutscheine ab sofort wieder möglich - Veränderte Antragsbedingungen

Das Förderprogramm Innovationsgutscheine unterstützt Mittelständler mit Zuschüssen für die Planung, Entwicklung, Umsetzung und Weiterentwicklung von innovativen Produkten, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren. Mit geringem Antragsaufwand und hoher Bewilligungsquote stellen die Innovationsgutscheine ein praxisnahes Förderprogramm für extern vergebene Leistungen im Rahmen der Forschung und Entwicklung dar.

Wer wird gefördert?

  • Die Innovationsgutscheine richten sich an Unternehmen in Baden-Württemberg mit bis zu 100 Beschäftigten (vollzeitäquivalent) und maximal 20 Millionen Euro Vorjahresumsatz.
  • Eine Förderung ist auch für Existenzgründer bis maximal fünf Jahre nach Gründung möglich. In diesem Fall muss die Gründung bis zur Abrechnung formal abgeschlossen sein, beispielsweise in Form einer Gewerbeanmeldung.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt die Inanspruchnahme von FuE-Dienstleistungen bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen bzw. bei der wesentlichen qualitativen Verbesserung:
Innovations-gutschein Gegenstand der Förderung
Innovationsgutschein BW* Für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung innovativer Vorhaben sowie für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten.
Innovationsgutschein Hightech BW (für KMU älter als fünf Jahre) Zur Unterstützung wissenschaftlicher Tätigkeiten, umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie von Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen.
Innovationsgutschein Start-up BW (für Startups bis max. fünf Jahre nach Gründung)* Zur Unterstützung wissenschaftlicher Tätigkeiten, umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie von Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Vorhaben aus folgenden Wachstumsfeldern der Zukunft: Digitalisierung, Green Economy, Life Science, Social Innovation, GovTech
*Mit dem Innovationsgutschein BW und dem Innovationsgutschein Start-up BW können auch Innovationsvorhaben in der Vorgründungsphase gefördert werden. Ein Nachweis über die Gründung muss erst bei Einreichung des Verwendungsnachweises vorgelegt werden.
Vereinfacht formuliert eignen sich die Innovationsgutscheine für alle FuE-Projekte mit folgenden Merkmalen:
  • Zeitskala und Projektvolumen überschaubar
  • Innovativ gegenüber dem Stand der Technik oder im Branchenvergleich
  • Externe Vergabe eines Teilpakets der FuE-Maßnahmen
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem:
  • FuE-Dienstleistungen durch Betriebsangehörige. unmittelbar oder mittelbar verbundene Unternehmen oder Familienmitglieder,
  • klassische Unternehmensberatungen und Unternehmenscoachings,
  • Outsourcing von FuE-Tätigkeiten, die üblicherweise betriebsintern ablaufen,
  • die Entsendung von Forschungspersonal ins Unternehmen
  • der Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software sowie
  • interne Personal-, Sach- und Reisekosten (Ausnahme: Materialkosten)
Weitere Ausschlusskriterien finden Sie hier.

Wie wird gefördert?

Über die Innovationsgutscheine werden extern vergebene Leistungen im Rahmen von Forschung und Entwicklung bezuschusst - die erhaltene Fördersumme muss hierbei nicht zurückgezahlt werden. Die Förderung durch die Innovationsgutscheine deckt bis max. 50 % dieser Ausgaben ab. Die Förderung erfolgt in Form von Gutscheinen für Leistungen externer FuE-Einrichtungen (öffentliche oder privatwirtschaftliche, nationale oder internationale Institute und Gesellschaften der Grundlagen- und der angewandten Forschung). Dabei können Forschungs- und Entwicklungsaufträge sowohl an Hochschulen und Forschungseinrichtungen als auch an spezialisierte Unternehmen beziehungsweise Ingenieurbüros vergeben werden.

Wie sind die Konditionen?

Gefördert wird entsprechend den folgenden Konditionen:
Innovations-gutschein Zuwendung
Innovationsgutschein BW
50% der zuwendungsfähigen Kosten, max. Zuschuss 7.500€
Innovationsgutschein Hightech BW
50% der zuwendungsfähigen Kosten, max. Zuschuss 20.000€
Innovationsgutschein Start-up BW
50% der zuwendungsfähigen Kosten, max. Zuschuss 20.000€
  • Die Förderung wird pro Unternehmen einmal pro Jahr gewährt. Bei wiederholter Förderung von Unternehmen, die bereits einen Gutschein erhalten haben, muss es sich um ein vom bereits geförderten Projekt unabhängiges Innovationsvorhaben handeln.
  • Insgesamt können pro Unternehmen maximal zwei Innovationsgutscheine Hightech BW bzw. Innovationsgutscheine Start-up BW vergeben werden.

Wo stellt man den Antrag?

Antragsformulare und Merkblätter finden Sie im auf der Webseite des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums. Der Antragsaufwand ist im Vergleich zu vielen anderen Förderprogrammen sehr überschaubar. Im Wesentlichen besteht dieser in einer etwa einseitigen Projektbeschreibung, üblichen Angaben zum Antragsteller sowie dem Beifügen leicht zugänglicher Dokumente wie zum Beispiel eines Handelsregisterauszugs sowie einer sogenannten De-minimis-Erklärung.

Wann stellt man den Antrag?

Die Dauer bis zu einer Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen.
  • Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
  • Der Vertragsabschluss mit dem FuE-Dienstleister darf in jedem Fall erst nach Zugang des Bewilligungsbescheids erfolgen.
  • Nach Abschluss des Vorhabens werden die Abrechnungsunterlagen bei der L-Bankm eingereicht, das anschließend nach Prüfung den Zuschuss ausbezahlt.

Was ist sonst noch zu beachten?

Bei den Innovationsgutscheinen Hightech werden die antragstellenden Unternehmen in bestimmten Fällen zu einem Präsentationstermin eingeladen, an dem sie ihr innovatives Vorhaben mit einer ca. 15-minütigen Präsentation den Mitgliedern eines Innovationsausschusses vorstellen. Auf dieser Basis wird vom Wirtschaftsministerium abschließend über die Vergabe der Innovationsgutscheine Hightech entschieden
Abgelehnte Anträge können erneut gestellt werden, sofern der Innovationsausschuss eine inhaltliche Nachbesserung empfohlen hat.

Wo bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?

Weitere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie bei Ihrem IHK-Ansprechpartnern sowie auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg. Dort finden Sie auch die detaillierten Antragsunterlagen und aktuelle Förderrichtlinien.
  • IHK-Innovationsberatung: Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei der Auswahl eines geeigneten Förderprogramms und bei der Antragstellung.
  • Um den Antragssteller bei der Beantragung zu unterstützen, wurde eine Anleitung mit Formulierungsbeispielen, Leitfaden durch das Antragssystem und einer Checkliste erstellt, welche hier (PDF-Datei · 490 KB) heruntergeladen werden kann.
  • Weiterführende Informationen finden Sie online unter: www.innovationsgutscheine.de.
  • Die wichtigsten Informationen sind auf folgendem Merkblatt noch einmal zusammengefasst.

Stand: Dezember 2023