Handwerksabgrenzung
Wollen Existenzgründer oder Gewerbetreibende Tätigkeiten ausüben, die auch handwerkliche Grundkenntnisse und Geschick erfordern, so stehen sie häufig vor der Frage, ob es sich nicht möglicherweise um eine Tätigkeit handelt, die der Handwerksordnung unterliegt.
Die Handwerksordnung sieht grundsätzlich vor, dass der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen gestattet ist (sog. Meisterprivileg). Aber auch zulassungsfreie und handwerksähnliche Tätigkeiten, für deren Ausübung kein Qualifikationsnachweis erforderlich ist, müssen in das Handwerksverzeichnis bei der Handwerkskammer eingetragen werden.
Existenzgründer oder Gewerbetreibende sollten sich daher vor Aufnahme ihrer (handwerklichen) Tätigkeit genau informieren, ob diese Tätigkeit zulassungspflichtig, zulassungsfrei, handwerksähnlich oder möglicherweise überhaupt kein Handwerk, sondern ein Gewerbe aus dem Bereich Industrie, Handel oder Dienstleistung ist. Denn danach bestimmt sich am Ende auch, ob eine Zugehörigkeit zur Handwerkskammer, zur Industrie- und Handelskammer oder aber in Einzelfällen zu beiden Kammern (sog. Mischbetrieb) vorliegt.
Erste Anhaltspunkte für die Einordnung einer (handwerklichen) Tätigkeit bieten die Anlagen zur Handwerksordnung (diese sind im Leitfaden Abgrenzung abrufbar) und zwar:
- Anlage A: Katalog der zulassungspflichtigen Handwerke
- Anlage B: Katalog der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe
- Anlage A: Katalog der zulassungspflichtigen Handwerke
- Anlage B: Katalog der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe
Eine abschließende Einordnung, ob es sich um eine handwerksmäßige oder nicht handwerksmäßige Betriebsform handelt, kann in vielen Fällen jedoch nur nach dem Gesamtbild des jeweiligen Betriebes getroffen werden.
Bei konkreten Fragen sollten sich Existenzgründer oder Unternehmer an die für sie zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer wenden.
- Leitfaden Abgrenzung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 3013 KB) (Nr. 3010738)
- Merkblatt zum Akustik- und Trockenbau (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 103 KB) (Nr. 2647290)
- Merkblatt zum Einbau genormter Baufertigteile (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 103 KB) (Nr. 2647270)
- Merkblatt zur Datenverarbeitung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 103 KB) (Nr. 2647278)
- Merkblatt zum Fassadenbau (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 103 KB) (Nr. 2647282)
- Merkblatt zum Garten- und Landschaftsbau (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 113 KB) (Nr. 2647280)
- Merkblatt zu den Hausmeisterdiensten (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 134 KB) (Nr. 2647284)
- Merkblatt bzgl. öffentlicher Aufträge (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 106 KB) (Nr. 2647286)
- Merkblatt zur Schwarzarbeit (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 106 KB) (Nr. 2647276)
- Merkblatt zur Sicherheitstechnik (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 110 KB) (Nr. 2647274)
- Merkblatt bzgl. des Betreibens von Tankstellen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 102 KB) (Nr. 2647288)
- Merkblatt zum Tiefbau (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 108 KB) (Nr. 2647292)