Bundesverkehrswegeplanung

Der Bundesverkehrswegeplan (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 4421 KB) (BVWP) ist ein koordiniertes und langfristiges Investitionsprogramm für die unter Verantwortung des Bundes stehenden Verkehrswege. Mit ihm werden seit Mitte der 70er-Jahre der Aus- und Neubaubedarf für die Straßen-, Schienen- und Wasserstraßen-Infrastruktur sowie der dafür erforderliche Finanzierungsrahmen ermittelt.
Dabei werden einzelne Projekte aus gesamtwirtschaftlicher Sicht nach verkehrsträgerübergreifend einheitlichen Maßstäben zur Bauwürdigkeit und Dringlichkeit bewertet und in Maßnahmen des "vordringlichen" und des "weiteren" Bedarfs unterteilt. Basis hierfür ist die Nutzen-Kosten-Analyse, ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von mindestens "3" galt bisher als Voraussetzung für eine Einstufung in den "vordringlichen" Bedarf. Nur Maßnahmen des "vordringlichen Bedarfs" können in die jeweils parlamentarisch zu verabschiedenden Bedarfspläne:
eingestellt werden. Auf Grundlage dieser Bedarfspläne werden dann vom Bundesverkehrsministerium sogenannte 5-Jahrespläne zur konkreten Umsetzung aufgestellt.
Das Hauptproblem des Bundesverkehrswegeplans ist seine chronische Unterfinanzierung, die aus der enormen Lücke zwischen gesetzlich definiertem Ausbaubedarf und den verfügbaren Umsetzungsmitteln der mittelfristigen Finanzplanung resultiert.
Es konnten Stellungnahmen zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes abgegeben werden. Die IHK zu Rostock unterstützte in ihrer Stellungnahme die Schwerpunktsetzung des neuen BVWP auf den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur.
Der BVWP hat einen Planungshorizont von jeweils 10 bis 15 Jahren und soll im Idealfall alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Der aktuelle Bundesverkehrswegeplan 2030 wurde am 03.08.2016 durch das Bundeskabinett beschlossen und im Anschluss vom damaligen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt veröffentlicht. Weitere Drucksachen zum Bundesverkehrswegeplan können Sie herunterladen.