Planungssicherstellungsgesetz bis Ende 2024 verlängert
Der Bundestag hat am 14. Mai 2020 das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie – kurz Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) – verabschiedet und der Bundesrat hat am 15. Mai 2020 zugestimmt (Zustimmungsgesetz). Seither können in der Zeit der Corona-Krise und auch noch darüber hinaus Bauplanungs- und Umweltgenehmigungsverfahren rechtssicher und ohne zeitlichen Aufschub digital erfolgen.
Im Planungssicherstellungsgesetz ist u. a. vorgesehen, dass Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren auf Online-Konsultationen umgestellt werden können. Von Erörterungsterminen kann abgesehen werden. Mit Zustimmung aller Beteiligten ist auch eine Telefon- oder Videokonferenz möglich.
Damit wurde ein langjähriger Vorschlag der DIHK aufgegriffen, die Planverfahren grundsätzlich digital durchzuführen.
Das PlanSiG war laut § 7 bis zum 31.03.2021 befristet. Am 25.02.2021 hat der Bundestag das Planungssicherstellungsgesetz jedoch bis zum 31.12.2022 verlängert. Es wurde dafür ein Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes verabschiedet. Eine erneute Verlängerung des PlanSiG bis zum 31.12.2023 wurde am 08.12.2022 beschlossen.
Derzeit greift eine erneute Verlängerung des PlanSiG bis zum 31. Dezember 2024. Die Regelungen gelten somit fort.