Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme

Das Gebot besagt, dass beim Nebeneinander verschiedener Nutzungen (so genannte "Gemengelagen", häufig im unbeplanten Innenbereich) die Nutzungsarten aufeinander "Rücksicht" nehmen müssen, d.h. Gewerbe und Industrie müssen ihre Belästigungen, häufig geht es dabei um Lärmemissionen, gegenüber der Wohnbevölkerung stärker begrenzen als in Gewerbe- und Industriegebieten; die Wohnbevölkerung muss aber auch höhere Belästigungen als in reinen oder allgemeinen Wohngebieten hinnehmen. An Gewerbegebiete heranrückende Wohnbebauung ist daher für die gewerbliche Nutzung problematisch, weil daraus Einschränkungen für die Betriebstätigkeit erwachsen können, um dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme nachzukommen.