Eingeschränktes Gewerbe- und Industriegebiet

Die Planungsämter der Gemeinden gehen mehr und mehr dazu über, lndustrie- oder Gewerbegebiete (kurz GI und GE) mit einschränkenden Festsetzungen (meist als eGE bezeichnet) zu versehen. Damit werden Abweichungen vom allgemeinen Nutzungskatalog aus der Baunutzungsverordnung (BauNVO) getroffen. Sehr häufig werden auch Kontingentierungen für Lärmemissionen festgesetzt. Die Notwendigkeit für diese Einschränkungen ergibt sich durch zu geringe Abstände zu schützenswerten Nutzungen wie z.B. dem Wohnen aufgrund der zunehmenden Dichte der Bebauung in den Städten.