Gebühren für hoheitliche Aufgaben
Für die Inanspruchnahme besonderer Anlagen und Einrichtungen oder für besondere Tätigkeiten erhebt die IHK, soweit nicht besondere gesetzliche Bestimmungen bestehen, Gebühren nach dem Gebührentarif. Der Gebührentarif ist Bestandteil der Gebührenordnung. Hier finden Sie Gebührenordnung und Gebührentarif der IHK zu Rostock.
8. Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Die Vollversammlung der IHK Rostock hat in ihrer Sitzung am 08. Dezember 1998 gemäß § 3 Abs. 6 und 7 und § 4 Satz 2 Ziff. 2 des IHKG folgende Gebührenordnung beschlossen:
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Gebührentarif der IHK zu Rostock
Die Vollversammlung der IHK zu Rostock hat in ihrer Sitzung am 27.11.2017 eine Änderung des Gebührentarifes der IHK zu Rostock beschlossen. Er ist am 1.3.2018 in Kraft getreten.
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