IHK zu Rostock kritisiert Bettensteuer in Stralsund
Stralsund, 31. August 2023. Ab dem 1. September 2023 gilt für alle Beherbergungsbetriebe in Stralsund eine Übernachtungssteuer – auch Bettensteuer genannt.
„Wir lehnen eine Bettensteuer seit Jahren schon aus grundsätzlichen Erwägungen ab“, so der amt. Hauptgeschäftsführer der IHK zu Rostock, Peter Volkmann.
Grund dafür: Die IHK zu Rostock hält die Bettensteuer für kein geeignetes Instrument zur Tourismusfinanzierung. „Als kommunale Aufwandssteuer fließt die Bettensteuer in den allgemeinen kommunalen Haushalt und hat keine Zweckbindung – anders als beispielsweise die Kurabgabe“, so Peter Volkmann.
Die neue Steuer wird im Ergebnis eine neue Belastung für das Beherbergungsgewerbe mit sich bringen, so die IHK. Gerade Hotels und Pensionen seien in den vergangenen Jahren erst monatelang durch die pandemiebedingten Schließungen besonders betroffen gewesen. Eine neue zusätzliche Steuer für Hotels und Pensionen führe jetzt zu zusätzlichen Belastungen und zusätzliche Bürokratie.
„Dies in einer Zeit, in der auch diese Branche von Konsumzurückhaltung betroffen ist und mit hohen Energiepreisen, Kostensteigerungen infolge der Inflation sowie einem Mangel an Fachkräften zu kämpfen hat“, sagt der amt. IHK-Hauptgeschäftsführer.