IHK Nord: Wirtschaft begrüßt Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Infrastrukturmaßnahmen
Rostock, 9. Februar 2023. Die IHK Nord, der Zusammenschluss von 13 norddeutschen Industrie- und Handelskammern, begrüßt den Gesetzentwurf von Bundesverkehrsminister Volker Wissing zur Beschleunigung von wichtigen Infrastrukturprojekten in Deutschland. Der Entwurf sieht rechtliche Anpassungen vor, um bei allen Verkehrsträgern die Genehmigungsverfahren deutlich schneller voranzutreiben. Er greift auf wesentliche Regelungen aus dem LNG-Beschleunigungsgesetz zurück und macht sie für den Verkehrsbereich anwendbar.
Klaus-Jürgen Strupp, Vorsitzender der IHK Nord, lobt den Gesetzentwurf: „In Deutschland dauern die Verfahren zur Planung und Genehmigung von Verkehrsprojekten viel zu lange. Der Koalitionsvertrag der Ampel in Berlin gibt eine deutliche Verkürzung der Verfahrensdauer vor, um Neu- und Ausbaumaßnahmen schneller umzusetzen.“
Für den Außenwirtschafts- und Logistikstandort Norddeutschland seien zuverlässige und leistungsfähige Verkehrsnetze und -systeme und eine gute Erreichbarkeit unabdingbar. Dies betreffe nahezu alle Wirtschaftsbranchen im Norden und deren Kunden und Mitarbeiter. „Eine leistungsfähige Infrastruktur ist das Rückgrat einer starken Wirtschaft im Norden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir endlich einen bedeutenden Schritt in die richtige Richtung – daher sollte der Entwurf von der Ampelkoalition zügig beschlossen werden und dabei mindestens alle Projekte des Vordringlichen Bedarfs auf Straße, Schiene und Wasserstraße umfassen“, so Strupp.
Kern des Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) ist es, die jeweiligen Ausbaugesetze des Bundes für Schiene, Straße und Wasserstraße so zu ändern, dass die Realisierung besonders wichtiger Vorhaben in Zukunft im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Für Verkehrsinfrastrukturprojekte besteht laut Entwurf genau dann ein überragendes öffentliches Interesse, wenn sie in den Bedarfsplänen der jeweiligen Ausbaugesetze als fest disponiert gelten oder in den Vordringlichen Bedarf fallen. Diese Projekte haben für die norddeutsche Wirtschaft eine herausgehobene Bedeutung.
Der Gesetzentwurf dient auch dazu, die Richtlinie der EU über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) umzusetzen. Deutschland ist verpflichtet, diese bis zum 10. August 2023 nachzukommen und sie in nationales Recht umzusetzen.
„Eine Vielzahl von norddeutschen Schienen-, Straßen- und Wasserstraßenprojekten befinden sich im Vordringlichen Bedarf der Bundesausbaugesetze und sind auch Teil des TEN-V. Die Realisierung dieser wichtigen Vorhaben ist daher im europäischen Kontext längst überfällig“, so der IHK Nord-Vorsitzende.