Corona-Soforthilfe – Widerspruchsfrist beachten

Rostock / Stralsund, 17. Oktober 2024. Mit Datum vom 30. September 2024 hat das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) etwa 9.000 Widerrufs- und Rückforderungsbescheide zu den Corona-Soforthilfen versandt. Diese Bescheide sollten all denen Antragstellern zugehen, die bis dahin nicht nachgewiesen hatten, dass die Hilfen zur Überbrückung ihres Liquiditätsengpasses nötig waren.
Nach Kenntnis der IHK zu Rostock sind jedoch auch Antragstellende von einem solchen Widerrufs- und Rückforderungsbescheid überrascht worden, die ihrer Nachweispflicht fristgerecht nachgekommen sind oder bisher nie eine Aufforderung seitens des LFI M-V erhalten haben.
Die IHK zu Rostock möchte die Unternehmen dafür sensibilisieren, einen entsprechenden Widerspruch fristgerecht beim LFI Mecklenburg-Vorpommern per Post einzureichen. Vorab haben Sie auch die Möglichkeit unter der Hotline 0385 6363-8337 Kontakt mit dem LFI M-V aufzunehmen.