Aussetzung des Sorgfaltspflichtgesetzes für Lieferketten
Norddeutsche Wirtschaft befürwortet Moratorium
Hamburg, 21. Juni 2024. Die IHK Nord unterstützt ausdrücklich den Vorstoß des Bundeswirtschaftsministeriums, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bis zur Umsetzung der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) auszusetzen.
„Eine Aussetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes wäre der richtige Schritt und ein notwendiges Zeichen für den norddeutschen Mittelstand. Wie befürchtet, hat die aktuelle Rechtslage zu einer erheblichen bürokratischen Belastung des Mittelstands geführt. Direkt von dem Gesetz betroffene Unternehmen geben die Einhaltung der Sorgfaltspflichten vertraglich entlang der Lieferkette weiter. Häufig müssen so von kleineren Zulieferern unterschiedliche Anforderungen von zahlreichen Kunden erfüllt werden. Diese Mehrbelastung ist für Mittelständler kaum zu leisten. Der Gesetzgeber muss jetzt handeln und das nationale Lieferkettengesetz aussetzen, bis die europäische Richtlinie in nationales Recht umgesetzt und aus den Fehlern der nationalen Gesetzgebung gelernt wurde“, so Dr. Bernhard Brons, Vorsitzender der IHK Nord.
Rechts- und Planungssicherheit sind zwei der zentralen Notwendigkeiten des Wirtschaftslebens und beides ist mit Blick auf das LkSG und die kommende Umsetzung der CSDDD aktuell nicht gegeben. Derzeit kämpfen die Unternehmen mit der Bürokratie des deutschen Lieferkettengesetzes, nur um dann binnen weniger Jahre ihr gesamtes Compliance-System nach den Vorgaben der EU-Richtlinie umzustellen.
Aufgrund der Rechtsnatur der Richtlinie steht zudem noch nicht fest, wie die CSDDD in nationales Recht umgesetzt wird. Es ist deswegen absolut notwendig, das LkSG so lange auszusetzen, bis sowohl die Umsetzung der CSDDD in nationales Recht als auch die Anwendungsleitlinien für dieses stehen.
Bei der Umsetzung in nationales Recht wird es dann darauf ankommen, die wenigen verbleibenden Umsetzungsspielräume zu Gunsten der Wirtschaft zu nutzen. Vor allem darf es nicht zu einer deutschen Übererfüllung der Vorgaben der Richtlinie im EU-Vergleich kommen, beispielsweise bei Haftungsfragen.