Kurspläne Gefahrgutfahrerschulung

Turnusgemäß haben sich die Vorschriften des ADR (zu deutsch: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) geändert.
Im Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 20 vom 1. Dezember 2022 wurde die 29. Verordnung zur Änderung der Anlagen A und B des ADR veröffentlicht. Die Verordnung ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.  
Die Kurspläne wurden den Änderungen entsprechend angepasst. Sie sind seit 1. Januar 2023 für die Schulungen bindend. Die Industrie- und Handelskammer zu Rostock erlässt aufgrund des Satzungsrechts die Kurspläne zur Schulung der Fahrzeugführer für die Beförderung gefährlicher Güter als Verwaltungsvorschrift.