Förderprogramm „go-digital“
Kurzvorstellung
Das Förderprogramm “go-digital” bezuschusst KMU und Handwerksbetriebe bei den Maßnahmen zu Optimierung von eigenen Prozessen, der bestmöglichen Verwendung von Daten und der Erschließung neuer Marktanteile und finanziert auch Maßnahmen, mit denen Unternehmen vor dem Verlust sensibler Daten geschützt werden können. Fördergeber ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der Förderträger ist die EURONORM GmbH.
Das Förderprojekt ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet.
Was wird gefördert
Mit dem Förderprogramm werden Beratungs- und Umsetzungsleistungen zur Digitalisierung von KMU durch autorisierte Beratungsunternehmen in folgenden Modulen (flexibel Kombination möglich) bezuschusst:
- „Digitalisierungsstrategie“ Beratung zur Entwicklung einer umfassenden individuellen Digitalisierungsstrategie. Damit werden die Grundlagen für eine erfolgreiche Digitalisierung gelegt.
- „IT-Sicherheit” Beratung zur Verbesserung des IT-Schutzniveaus von Unternehmen.
- „Digitalisierte Geschäftsprozesse” Beratung zu Maßnahmen für die Einführung möglichst medienbruchfreier Arbeitsabläufe.
- „Datenkompetenz“ („go-data“) Beratung zur Möglichkeit der aktiven Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie. Dieser noch junge Wirtschaftsbereich ist mit großen Potenzialen aber auch Risiken verbunden. Das Modul soll bei den ersten Schritten unterstützen und Hemmnisse abbauen.
- „Digitale Markterschließung” Beratungen zur Verbesserung der digitalen Präsentationsqualität und Reichweite.
Ablauf und Umfang der Förderung
KMU müssen sich im Vorfeld ein für sie passendes und autorisiertes Beratungsunternehmen auswählen, um sich unternehmensspezifisch beraten zu lassen. Dabei hilft eine Übersicht der gelisteten und autorisierten Unternehmen. Danach übernehmen die Beratungsunternehmen im weiteren Verlauf die komplette administrative Projektabwicklung von der Antragsstellung bis hin zur Berichterstattung. So kann das Unternehmen wertvolle Zeit in sein Kerngeschäft und die Digitalisierung investieren.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.
Kriterien für zu fördernde Unternehmen:
- Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitenden
- Jahresumsatz oder Jahresbilanzsummer des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
Förderung von Homeoffice
Mit “go-digital” kann die Einrichtung von Homeoffice-Plätzen finanziell unterstützt werden. Das Leistungsspektrum des Modul 3 „Digitalisierung von Geschäftsprozessen“ wurde vor dem Hintergrund der Corona-Krise erweitert. Ab sofort können IT-Dienstleistungen, die die Einrichtung von Homeoffice-Plätzen zum Ziel haben, offiziell unter dem besagten Modul beantragt und bewilligt werden.
Hierzu zählt vor allem der Aufbau sowie das Einrichten der zugehörigen Hardware. Software, die dabei zum Einsatz kommt und über die gängigen Standards hinausgeht, ist ebenfalls förderfähig.
Von der Förderung ausgeschlossen sind hingegen reine Investitionsmaßnahmen in unterstützende Informationstechnik wie Hard- und Standardsoftware.
Fragen und Antworten zum Förderprogramm
In der Aufzeichnung vom Webinar der IHK zu Rostock „go-digital - Fördermöglichkeit in der Coronakrise" erfahren Sie, wie die Beantragung verläuft, welche Unternehmen gefördert werden, welche Unterlagen Sie benötigen und wo Sie Beratungsunternehmen finden, die Sie kompetent bei der Umsetzung begleiten.
Webinarinhalte:
- Infos zum Modul: Digitale Markterschließung
- Infos zum Modul: Digitalisierte Geschäftsprozesse
- Infos zum Modul: IT-Sicherheit
- Voraussetzungen für eine erfolgreiche Beantragung
- Dokumente für eine erfolgreiche Beantragung
(Stand: 31.08.2023)