"Digitalisierungsförderung MV" - Jetzt Projektskizzen einreichen!
Das Land MV will KMU bei der Einführung und Umsetzung neuer digitaler Prozesse unterstützen. Unternehmen aus den Wirtschaftszweigen Produktion, Handwerk und Tourismus mit weniger als 100 Beschäftigten können bis zum 31.12.2024 Projektskizzen einreichen.
Kurzvorstellung
Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern möchte mit seiner Digitalisierungsförderung die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse fördern. Der Förderaufruf beinhaltet drei Schwerpunktebereiche: Digitalisierung in der Produktion, Handwerk und Tourismus. In den Schwerpunktbereichen werden Investitionen zur Umsetzung von Prozessinnovationen in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gefördert.
Der Förderaufruf ist bis zum 31.12.2024 befristet.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind KMU aus den Wirtschaftszweigen Produktion (Verarbeitendes Gewerbe), Handwerk und Tourismus mit weniger als 100 Beschäftigten und einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Vorhaben in drei Schwerpunktbereichen:
- Digitalisierung in der Produktion (Verarbeitendes Gewerbe)
- Digitalisierung im Handwerk
- Digitalisierung im Tourismus
In den Schwerpunktbereichen werden Investitionen von KMU zur Umsetzung von Prozessinnovationen, die die Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in Bezug auf Technik, Ausrüstung oder Software auf Ebene des Unternehmens, beispielsweise durch die Nutzung neuer oder innovativer digitaler Technologien oder Lösungen ermöglichen, gefördert.
Wie wird gefördert?
Bei der Zuwendung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Zuwendungsempfänger können mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch mit bis zu 50.000 EUR je Vorhaben, bezuschusst werden. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 30.000 EUR betragen.
Wie stelle ich einen Antrag?
Die Antragstellerin/der Antragsteller muss nachweisen, dass die Fördermaßnahme zur qualitativen und/oder quantitativen Verbesserung des Produktions- und/oder Leistungsprozesses geeignet ist. Das Förderprojekt muss signifikante Auswirkungen auf die Produkte, Verfahren oder die Arbeitsprozesse besitzen und einen Einfluss auf die Fachkräfteproblematik im Unternehmen haben.
Das Verfahren erfolgt zweistufig. Mit dem Vorhaben darf vor Abschluss des Verfahrens nicht begonnen worden sein.
Stufe 1:
Dafür muss eine Projektskizze in digitaler Form bei der TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH eingereicht werden. Die Projektskizze muss folgende Informationen enthalten:
- Beschreibung des im Unternehmen vorhandenen Produktions- oder Leistungsprozesses. (IST-Zustand).
- Beschreibung der im Unternehmen geplanten neuen digitalen Produktions- oder Leistungsprozesse. (Soll-Zustand, technologische Betrachtung, Digitalisierungsziel).
- Beschreibung der Veränderungen im unternehmerischen Arbeitsprozess so wie der Auswirkungen auf die Fachkräftesituation im Unternehmen.
- Beschreibung der notwendigen Investitionen und Vorlage einer Kostenkalkulation.
Weitere Informationen zur Antragsstellung in Stufe 1 finden Sie auf der Homepage der TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH
Stufe 2:
Die Stufe 2 stellt das formale Antragsverfahren bei der TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH für die aus Stufe 1 ausgewählten Projekte dar.