Digitale Signatur
Einleitung
Muster einer Signaturkarte
Die IHK zu Rostock ist Registrierungsstelle für die Digitale Signatur. Bei uns können Sie Ihre Digitale Signatur beantragen. Gemeinsam mit unserem Partner DE-CODA bieten die IHKs Signaturkarten der D-Trust GmbH an. D-Trust ist ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe.
Digitale Signatur - Was ist das?
Mit Hilfe der elektronischen Signatur kann man Rechtsgeschäfte verbindlich im Internet abschließen - damit wird eine der letzten Hürden zur Akzeptanz des elektronischen Geschäftsverkehrs abgebaut. Denn der Absender einer Nachricht kann zweifelsfrei identifiziert werden, wenn er elektronisch unterschreibt. Und: elektronisch übermittelte Daten können auf dem Weg vom Absender zum Empfänger nicht unbemerkt verändert werden.
Ähnlich wie eine Unterschrift schließt die Digitale Signatur einen Text mit einer persönlichen Kennung ab. Außerdem stellt sie eine Art Siegel dar, dass einem elektronischen Dokument angehängt wird und dass Fälschung ausschließt. Hergestellt wird dieses Siegel unter Einsatz spezieller mathematischer Verfahren. Staatlich überprüfte Zertifizierungsstellen gewährleisten, dass jede Digitale Signatur nur einer natürlichen Person zugeordnet ist. Gerade Unternehmen können von einer Digitalen Signatur profitieren: Elektronische Geschäftsprozesse werden auf rechtlich und technisch sichere Basis gestellt. Hierdurch entstehen beträchtliche Einsparpotenziale, denn der Versand per Post und der Papierausdruck sind nicht mehr erforderlich.
Die IHK-Signaturkarte
Die DE-CODA GmbH bietet zusammen mit den IHKs eine Signaturkarte in Scheckkartenformat an. Die IHK-Signaturkarte entspricht dem Niveau der qualifizierten elektronischen Signatur. Auf dem Kartenchip ist ein persönliches Zertifikat gespeichert das den Namen des Inhabers beinhaltet. Die Firmenzugehörigkeit kann zusätzlich aufgenommen werden.
Was kann man mit der digitalen Signatur machen?
- Signatur und Verschlüsselung von E-Mail und Dateien
- Online-Abwicklung öffentlicher Ausschreibungen über verschiedene E-Vergabeplattformen
- Nutzung der elektronischen Steuererklärung “ELSTER”
- Nutzung der IHK-Anwendung “Elektronisches Ursprungszeugnis”
- Teilnahme am Elektronischem Abfallnachweisverfahren, z.B. über die zentrale Koordinierungsstelle der Länder (ZKS-Abfall) www.zks-abfall.de
- Teilnahme am Europäischen und Nationalem Emissionshandel, Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der DEHST
- Teilnahme am Elektronischen Rechtsverkehr über das "Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach" (EGVP) - www.egvp.de
- Anmeldung von Schutzrechten beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)
- Verpackungsverordnung / Testierung von Vollständigkeitserklärungen
So beantragen Sie Ihre Digitale Signatur
Der Beginn Ihrer sicheren und rechtskräftigen Kommunikation im Internet ist die persönliche Beantragung der Signaturausstattung in der IHK. Hier erfolgt die Zuordnung einer natürlichen Person zu einer elektronischen Kennung. Auf der Grundlage Ihres Antrages erhalten Sie dann Ihre Komplett-Ausstattung zur digitalen Signatur.
Praktisch sieht dieser Identifizierungsvorgang so für Sie aus:
- Vereinbaren Sie einen persönlichen Registrierungstermin in der IHK.
- Der Mitarbeiter in der IHK-Registrierungsstelle unterrichtet Sie über die erforderlichen Vorkehrungen für sichere elektronische Signaturen und erläutert Ihnen das Verfahren.
- Der Registrierungsmitarbeiter nimmt Ihre persönlichen Daten (u.a.: Name des Antragstellers, Geburtsdatum und -ort, Personalausweisnummer, Anschrift, Vollmachten) auf und identifiziert Sie anhand Ihres Personalausweises oder Reisepasses. Falls Sie die Signatur für dienstliche Zwecke beantragen, müssen Sie auch eine Bescheinigung über die Firmenzugehörigkeit mitbringen.
- Der Antrag auf elektronische Signaturen wird ausgedruckt und von Ihnen und dem Registrierungsstellenmitarbeiter "händisch" unterschrieben.
- Ihre unterschriebenen Antragsunterlagen werden vertraulich per Einschreiben an die D-Trust gesandt.
- Nach fünf bis sechs Wochen erhalten Sie die Signaturkarte per Einschreiben.
- Einige Tage später erhalten Sie per Post die Aktivierungs-PIN für Ihre Signaturkarte.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auch der Produkt- und Preisinformation für die Geschäftssignatur.
Sachverständigen-Signaturkarte
Mit einer persönlichen Signaturkarte können öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Zeit und Aufwand sparen: Handschriftliche Unterschrift und Rundstempel werden durch die Sachverständigen-Signatur auf der Gutachten-Datei ersetzt.
Für die spezielle Sachverständigen-Signaturkarte, die die IHKs und ggf. weitere Bestellungskörperschaften in Kooperation mit der D-TRUST GmbH und der DE-CODA GmbH anbieten, wird als Zusatzinformation die Sachverständigen-Tätigkeit beglaubigt übermittelt. Neben dem Namen des Sachverständigen gehen aus der Signaturkarte der Bestellungstenor und die Bestellungskörperschaft hervor. Diese Angaben entsprechen dem Rundstempel des Sachverständigen. Die bestellende Körperschaft muss zu diesem Zweck bei der Signaturbeantragung die Angaben bestätigen. Sie erhält auch die Möglichkeit, die Sachverständigen-Signaturkarte zu sperren, wenn die Bestellung erlischt.
Ausgewählte Links
- Bundesnetzagentur - allgemeine Informationen zur elektronischen Signatur
- Übersicht Vertrauensdienste-Anbieter nach eIDAS-Verordnung
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationsgesellschaft - Elektronische Signaturen
- D-Trust GmbH - der "Herausgeber" der IHK-Signaturkarten
- DE-CODA GmbH - Digitale Signatur, ein Gemeinschaftsprojekt von IHK, DE-CODA und D-Trust