Carnet A.T.A.

In allen Ländern müssen aus dem Ausland eingeführte Waren grundsätzlich verzollt werden. Dafür müssen der ausländischen Zollverwaltung Sicherheiten geboten werden. Eine Möglichkeit, hierbei Zeit und Geld zu sparen, bietet das Carnet A.T.A.-Verfahren.

Neue Mitgliedsländer in der Carnet-Bürgenkette

Die Ausstellung von Carnet ATA sind nun auch für folgende Länder möglich:
  • Peru ab dem 30. April 2024 für Messe/ Ausstellungsgüter und Berufsausrüstung
  • Königreich Saudi-Arabien ab dem 1. Juni 2024 für Messe/Ausstellungsgüter und ab sofort auch für Berufsausrüstung, Warenmuster und Waren für den Unterricht, wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke 
  • Philippinen ab dem 15. Juli 2024 für Messe/Ausstellungsgüter,  Berufsausrüstung, Warenmuster,  Waren für den Unterricht, wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke, u.W.

Vorteile des Carnets A.T.A

Das Carnet A.T.A. ist ein internationales Zollpassierscheinheft. Das Carnet A.T.A. erleichtert im Regelfall die vorübergehende Verbringung von Berufsausrüstung, Messegut und Warenmustern ins Ausland dadurch, dass die Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- bzw. Durchfuhrländern entfällt und keine besonderen Zollanmeldungen in den Einfuhrländern auszufertigen sind. Der Vorteil des Carnets A.T.A. liegt in der schnellen Grenzabfertigung, der grundsätzlichen Mehrfachnutzung innerhalb der Gültigkeitsdauer von maximal einem Jahr sowie dem Wegfall der sonst üblichen Exportdokumente (z. B. Zollanmeldung, Warenverkehrsbescheinigung). Da zum Teil sehr länderspezifische Regelungen zu beachten sind, nehmen Sie bitte unbedingt vor einer Carnet-Beantragung Kontakt zur Industrie- und Handelskammer (IHK) auf, denn:
Die IHK stellt Carnets A.T.A. für Firmen und natürliche Personen aus, die in ihrem Kammerbezirk ansässig sind.  Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat für Deutschland die Funktion des Bürgen für die Ausstellung von Carnets A.T.A. übernommen. Die IHKs stellen für die DIHK die Carnets aus. Zur Absicherung des damit verbundenen Risikos wurde mit der EULER HERMES Deutschland AG ein Rückversicherungsvertrag geschlossen; daher auch die Einschaltung und das Mitspracherecht von EULER HERMES beim Carnetverfahren. Mit dem zu entrichtenden Versicherungsentgelt (in der IHK zu erfragen) ist der Carnet-Inhaber aber nicht gegen die Zahlung von ausländischen Eingangsabgaben versichert; ebenso ist damit nicht die Ware versichert.
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Beantragung 

Wenn Sie ein Carnet nutzen möchten, kontaktieren Sie uns gern, damit wir Sie zu länderspezifischen Anforderungen und zum Verfahrensablauf beraten können.

Die elektronische Beantragung erfolgt über das neue Portal e-ata.de. Dort können Sie sich registrieren und sofort nach unserer Freischaltung ein Carnet beantragen. Hilfreiche Unterstützung bietet das eCarnet -Handbuch.

Alternativ zum elektronischen Verfahren ist in Ausnahmefällen die Beantragung in Papierform  möglich.