Veranstaltungen der Außenwirtschaft 2024/2025
Veranstaltungstipp:
“Zollfrühstück”
Auftaktveranstaltung - Austausch mit dem Zollamt für Unternehmen
- Freitag, den 22.11.2024 von 10:00 bis 12:00 Uhr
Weitere Informationen und Anmeldung
Veranstaltungstipp:
“Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2025”
Das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht unterliegt einem permanenten Wandel und Unternehmen im Bereich Außenhandel sollten sich daher stets auf dem "Laufenden" halten. Wie in jedem Jahr treten auch zum Jahreswechsel zahlreiche Änderungen in Kraft, die für Unternehmen von entscheidender Bedeutung sind. Dabei ist es wichtig, die Änderungen zu erkennen, diese zu bewerten und zu prüfen, ob sie für das eigene Unternehmen wesentlich sind und einer innerbetrieblichen Berücksichtigung bedürfen.
- Dienstag, den 28.01.2025 von 09:00 bis 16:00 Uhr
Weitere Informationen und Anmeldung
Webinare Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Live-Webinar: Zollanmeldungen mit IAA Plus erstellen
Ausfuhranmeldungen sind – von wenigen Ausnahmen abgesehen - grundsätzlich elektronisch abzugeben. Für die Abgabe der Zollanmeldungen kommen verschiedene IT-Systeme in Betracht – viele Unternehmen nutzen dabei die Internetausfuhranmeldung „IAA Plus“ der deutschen Zollverwaltung. Mit der Einführung von ATLAS 3.0 sind hier noch zusätzliche Datenfelder zu befüllen.
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Live-Webinar: Export- und Zollabwicklung EU und Drittländer
Gerade für Anfänger im internationalen Geschäft ist die Vielzahl von unterschiedlichen Dokumenten oft verwirrend. Im Seminar werden die wichtigsten Dokumente vorgestellt und die Teilnehmer lernen anhand von konkreten Praxisfällen, wie diese Dokumente ordnungsgemäß ausgefüllt werden. Die umfangreiche Seminar-Dokumentation enthält neben allen wichtigen Dokumenten zahlreiche Checklisten, Ausfüllanleitungen und Beispielformulare mit vielen nützlichen Hinweisen aus der Praxis. Dabei werden insbesondere die Regelungen des Unionszollkodex behandelt.
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Live-Webinar: Dual-Use-Prüfungen und Genehmigungscodierungen: Y901 & Co. – inkl. Russland-Embargo
Der Außenwirtschaftsverkehr ist frei. Dennoch unterliegen Exporte in Drittländer zahlreichen Einschränkungen und selbst harmlos anmutende Waren können Ausfuhrbeschränkungen unterliegen. Jeder Exporteur ist verpflichtet, Warenempfänger, Bestimmungsland sowie Verwendungszweck andere warenbezogene Beschränkungen (Dual-Use etc.) zu prüfen. Durch das modernisierte Außenwirtschaftsrecht wurde die Bedeutung der Exportkontrolle nochmals verschärft.
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Live-Webinar: Einreihen von Waren in den Zolltarif
Jede Ware, die aus der EU exportiert oder in die EU importiert wird, muss in den Zolltarif eingereiht werden. Von der richtigen Einreihung (Tarifierung) hängen beispielsweise die Höhe der Zölle und Steuern, Präferenzbegünstigungen, Exportkontrollmaßnahmen sowie erforderliche Ein- und Ausfuhrgenehmigungen bis hin zu zollrechtlichen Verfahrenserleichterungen ab. Eine falsche Einreihung von Waren in den Zolltarif zählt zu den häufigsten Fehlerquellen bei Betriebsprüfungen durch den Zoll und kann für Exporteur und Importeur erhebliche Konsequenzen haben.
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Live-Webinar: Zollrecht kompakt
Unternehmen, die international tätig sind, kommen zwangsläufig mit der Thematik Zoll in Berührung. Um die Prozesse rund um die Zollabwicklung im Unternehmen optimal zu gestalten und Risiken zu vermeiden, ist ein solides Grundwissen für in der Zollabteilung unverzichtbar. Auch Mitarbeiter in Funktionen, die nicht direkt zollverantwortlich sind, sollten ein gewisses Maß an Grundkenntnissen mitbringen. Dieses Einführungsseminar vermittelt solides, aktuelles Grundwissen der Zollabwicklung. Praxistipps und Fallbeispiele runden das Seminar ab.
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Live-Webinar: Das Ausfuhrverfahren ATLAS
Bei der Ausfuhr von Waren aus dem Zollgebiet der EU muss jede Ware bei einer Zollstelle in das Ausfuhrverfahren überführt werden. In diesem Seminar geht es um die zollamtliche Abfertigung von Ausfuhrsendungen und die Abwicklung des elektronischen Ausfuhrverfahrens ATLAS. Neben den Grundlagen der Verzollung wird das System der Zollpräferenzen sowie Vereinfachungen bei der Ausfuhr behandelt. Den Abschluss der Veranstaltung bildet eine Einführung in die Exportkontrolle.
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Live-Webinar: Zolltechnische Abwicklung von Importgeschäften
“Im Einkauf liegt der Gewinn” - diese alte Kaufmannsweisheit trifft besonders auf das Importgeschäft zu. Viele deutsche Unternehmen sind bereits seit vielen Jahren erfolgreich als Exporteure auf den Weltmärkten unterwegs, während die Möglichkeiten des Imports nicht immer optimal genutzt werden. Insbesondere aus zolltechnischer Sicht sind bei der Abwicklung von Importgeschäften wichtige Grundlagen zu beachten, um Haftungsrisiken zu umgehen und Importprozesse richtig zu gestalten. Bedingt durch den BREXIT müssen auch Bezüge aus Großbritannien seit 01.01.2021 bei der Einfuhr zolltechnisch abgefertigt werden. Daher ist die zolltechnische Abwicklung von Importgeschäften gerade beim Einkauf in Großbritannien seit 2021 von besonderer Bedeutung.
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Live-Webinar: Die neuen Incoterms®-Regeln 2020 richtig anwenden
Die International Commercial Terms (kurz: Incoterms®) sind einheitliche Regeln zur Definition und Interpretation von Lieferbedingungen im internationalen Geschäft. Die Auswahl der richtigen Incoterms®-Klausel hat entscheidenden Einfluss auf die Kalkulation, die Kosten und den Gefahrübergang vom Verkäufer auf den Käufer. Damit sind die Incoterms®-Klauseln wichtig für alle Mitarbeiter im Einkauf, im Verkauf aber auch für Entscheider in der Logistik, im Rechnungswesen und im Controlling.
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Live-Webinar: Gelangensbestätigung & Co. - die neuen Nachweispflichten für Umsatzsteuerzwecke
Der richtige Umgang mit der Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Handel ist für Exporteure von entscheidender Bedeutung. Zu beachten sind insbesondere umfangreiche Nachweispflichten zu den sog. „Verbringungsnachweisen“. Anhand zahlreicher Fallbeispiele lernen Sie, welche Verbringungsnachweise das Finanzamt akzeptiert und wie diese ausgestellt werden müssen. Dabei werden insbesondere die praktischen Gestaltungsmöglichkeiten der „Gelangensbestätigung“ mit vielen Beispielen behandelt.
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Live-Webinar: Güterlistenklassifizierung als wichtiger Teil der Exportkontrolle – Systematik, Prüfung und Dokumentation
Die Klassifizierung von Gütern in Güterlisten stellt für viele Unternehmen eine besondere Herausforderung dar. Unter dem Begriff „Güter“ werden dabei nicht nur Waren im engeren Sinne sondern auch Software und Technologie subsumiert. Die Ausfuhr bestimmter – sogenannter gelisteter – Güter aus der EU ist genehmigungsbedürftig, manchmal sogar verboten. Für manche Güter wird auch eine Verbringungsgenehmigung für innergemeinschaftliche Lieferungen benötigt. Die Zollverwaltung prüft – beispielsweise im Rahmen einer sog. Außenwirtschaftsprüfung – regelmäßig auch die Klassifizierung der Güter eines Unternehmens gegen die einschlägigen Güterlisten.
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Live-Webinar: Datenbanken und Internetrecherche im Außenhandel – Kostenlose Datenbanken einfach und schnell nutzen
Gerade beim Import und Export von Waren und Dienstleistungen sind eine Vielzahl von Regularien und Vorschriften einzuhalten, die mittlerweile sehr gut online zu recherchieren sind. Im Online-Seminar werden eine Vielzahl von Datenbanken vorgestellt und es wird anhand von praktischen Beispielen aufgezeigt, wie die Datenbanken bedient werden und welche Informationen sich recherchieren lassen. Die Seminarunterlage enthält dabei neben Screenshots und Erläuterungen zur Anwendbarkeit auch sämtliche Links. Damit können die Teilnehmer auch eigene Recherchen vornehmen.
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Live-Webinar: Besondere Zollverfahren mit Schwerpunkt aktive und passive Veredelung sowie Zolllagerverfahren: Grundlagen, Voraussetzungen und praktische Durchführung
Neben den beiden wesentlichen Zollverfahren „Ausfuhr“ und „Einfuhr in den freien Verkehr“ gibt es eine Anzahl von sog. „besonderen Zollverfahren“ wie beispielsweise das Versandverfahren, verschiedene Lagerverfahren, die vorübergehende Verwendung und die aktive und passive Veredelung.
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Live-Webinar: Grundlagen der US-Reexportkontrolle
Viele deutsche Unternehmen sind vom US-Re-Exportrecht betroffen, ohne es zu wissen. Berührungspunkte könnten gegeben sein, wenn beispielsweise US-Güter aus der Bundesrepublik Deutschland in andere Länder re-exportiert werden oder – in manchen Fällen – diese US-Güter als Vormaterialien in neue Produkte eingehen oder auch dann, wenn Kunden und Länder beliefert werden, gegen die die USA ein Handelsembargo verhängt haben. Da das US-Exportrecht nach US-Auffassung eine weltweite Gültigkeit entfaltet (sog. “exterritoriale Wirkung“), können auch deutsche Unternehmen mittelbar und unmittelbar betroffen sein.
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Live-Webinar: Antragsstellung AEO und Zugelassener Ausführer (SDE) Vorteile, Voraussetzungen und Praxistipps zur Antragsstellung
Wenngleich Unternehmen nicht verpflichtet sind, den Status der sog. „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ (AEO = Authorised Economic Operator) zu erwerben, bietet dieser doch viele Vorteile und hat bei der Gewährung von weiteren zollrechtlichen Vereinfachungen an mehr Bedeutung gewonnen. Einige Verfahren und Vereinfachungen setzen sogar eine AEOC-Bewilligung voraus, z. B. Gesamtsicherheit mit verringertem Betrag für eine entstandene Zollschuld und andere entstandene Abgaben, die Zentrale Zollabwicklung oder auch die Anschreibung in der Buchführung des Anmelders mit Gestellungsbefreiung. Für eine große Anzahl weiterer Bewilligungen und Vereinfachungen müssen die AEO-Kriterien zumindest teilweise erfüllt sein. Außerdem wird bei Inhabern einer AEO-Bewilligung wird weniger häufig eine Prüfung von Waren oder Unterlagen vorgenommen. Aufgrund der vielen Vorteile ziehen viele Unternehmen den AEO-Status in Erwägung, jedoch ist das Antragsverfahren vergleichsweise komplex.
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Live-Webinar: Einführung in die Exportkontrolle
Der Außenwirtschaftsverkehr ist frei. Dennoch unterliegen Exporte in Drittländer zahlreichen Einschränkungen und selbst harmlos anmutende Waren können Ausfuhrbeschränkungen unterliegen. Jeder Exporteur ist verpflichtet, Warenempfänger, Bestimmungsland sowie Verwendungszweck andere warenbezogene Beschränkungen (Dual-Use etc.) zu prüfen. Durch das modernisierte Außenwirtschaftsrecht wurde die Bedeutung der Exportkontrolle nochmals verschärft.
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Live-Webinar: Außenwirtschaftsverkehr mit Embargoländern - Systematik, Prüfung und Dokumentation
Die Europäische Union hat gegen verschiedene Länder Teilembargos erlassen. Deren Anwendbarkeit sind von jedem Ausführer vor jeder Ausfuhr zu prüfen. Je nach Land können diese Embargos unterschiedliche Ausprägungen haben – von Personenlistungen über Waren bis hin zu Technologietransfer und mehr. Eventuelle Verstöße gegen Embargovorschriften können seitens der Behörden ordnungs- und strafrechtlich geahndet werden.
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Live-Webinar: Praxiswissen für Zollbeauftragte - Organisation des betrieblichen Zollwesens
Die zollverantwortlichen Mitarbeiter stehen im Spannungsfeld zwischen komplexen gesetzlichen Anforderungen und den Forderungen und Wünschen von Exportkunden, Kollegen und Vorgesetzten. Außerdem wird die tägliche Arbeit durch verschiedene Auflagen und Bestimmungen der Zollverwaltung, des BAFA, des Luftfahrtbundesamtes sowie durch diverse ausländische Vorschriften (z. B. US-Re-Exportkontrolle) zusätzlich erschwert. Nicht selten hört man deshalb Aussagen wie „ich stehe immer mit einem Bein im Gefängnis“ und tatsächlich können Feststellungen während einer Zollbetriebsprüfung mitunter gravierende finanzielle, bußgeldrechtliche und sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.
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Live-Webinar: Umsatzsteuer bei Reihen- und Dreiecksgeschäften in EU-Binnenmarkt und Drittländer
In internationalen Geschäften treten häufig Reihen- und Dreiecksgeschäfte auf, in denen drei oder mehr Unternehmer Kaufverträge über dieselbe Ware abschließen, diese Ware jedoch unmittelbar vom ersten zum letzten ausgeliefert wird. Bei derartigen Reihen- und Dreiecksgeschäften kommt nur für eine der Lieferungen die Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen bzw. für innergemeinschaftliche Lieferungen in Betracht (sog. „bewegte Lieferung“). Alle anderen Lieferungen sind sog. „ruhende Lieferungen“ und unterliegen grundsätzlich der Umsatzbesteuerung. In der Praxis des internationalen Geschäfts ist es wichtig, die Transportverantwortlichkeit richtig zu wählen und die Lieferungen richtig zuzuordnen. Fehler können hier schnell zu hohen Kosten in Form von zusätzlichen und nicht eingeplanten Steuerabgaben sowie zu Bußgeldern führen.
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Live-Webinar: Umsatzsteuer international
Der richtige Umgang mit der Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Handel ist für Exporteure von entscheidender Bedeutung. Zu beachten sind Gesetze zu Verbringungsnachweisen (z. B. Gelangensbestätigung) ebenso wie Sonderregeln für innergemeinschaftliche Reihen- und Dreiecksgeschäfte. Im Rahmen der sog. „Quick Fixes“ sind umfangreiche Änderungen bei der Dokumentation von USt.-Id.-Nummern, bei der Zusammenfassenden Meldung, bei Reihengeschäften und bei Konsignationslagern wirksam geworden. Die Vielzahl von Regelungen im Bereich der Lieferungen, Dienstleistungen und Werk-/ Montagelieferungen macht die Handhabung in der EU oft komplizierter als mit Drittländern und selbst gestandene Experten können schon einmal den Überblick verlieren, welche Vorschriften gelten und welche Erleichterungen/ Vereinfachungen es für Exporteure gibt. Anhand zahlreicher Fallbeispiele werden nicht nur Risiken, sondern insbesondere Handlungsempfehlungen und Gestaltungsmöglichkeiten für die Exportpraxis aufgezeigt. Damit das im Seminar erlernte Wissen optimal in die betriebliche Praxis übertragen wird, erhalten die Teilnehmer Checklisten für die tägliche Arbeit. Die Teilnehmer sind herzlich eingeladen, auch eigene Fragestellungen mit in das Seminar zu bringen.
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Live-Webinar: Erstellung einer Arbeitsanweisung Exportkontrolle: Internal Compliance Program (ICP)
Grundsätzlich hat jeder Ausführer vor jeder Ausfuhr zu prüfen, ob diese zulässig bzw. genehmigungsbedürftig sein könnte. Dazu gehören der Überprüfung der belieferten Kunden (An wen liefere ich?) und Länder (Wohin liefere ich?) auch die Klassifizierung der zu liefernden Güter (Was liefere ich?) und deren Verwendungswecke (Für welche Zwecke liefere ich?). Hierzu sind strukturierte innerbetriebliche Prozesse zu installieren, zu überwachen und zu dokumentieren. Insbesondere in Außenwirtschaftprüfungen durch die Zollverwaltung wird die Wirksamkeit dieser Maßnahmen geprüft. Hierzu ist eine schriftliche Arbeitsanweisung (sog. „Internal Compliance Program“) mit genau definierten Prozessen sehr hilfreich und diese kann sogar zu Reduzierung der Haftung des Unternehmens und seiner Mitarbeiter beitragen.
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Live-Webinar: Dokumente im Außenhandel verstehen und sicher ausfüllen
Trotz zunehmender Digitalisierung gibt es im grenzüberschreitenden Warenverkehr noch immer eine Fülle von Dokumenten, die entweder nach bestimmten Ausfuhr- und Einfuhrvorschriften einzelner Länder oder auf gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucken. ausgestellt werden müssen. Wichtige Unterlagen im grenzüberschreitenden Warenverkehr sind bspw. Handelsrechnungen (Commercial Invoice), Pro-Forma-Rechnungen, aber auch Packlisten, Lieferscheine usw. Auch Vordrucke wie Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 im präferenziellen Warenverkehr mit verschiedenen Abkommensländern und der A.TR im Warenverkehr mit der Türkei sowie das Ursprungszeugnis werden oft von Kunden im Ausland verlangt. Zu den wesentlichen Frachtpapieren gehört bspw. der CMR-Frachtbrief oder auch der Air-Waybill (AWB - Luftfrachtbrief) oder das Konossement (B/L - Bill of Lading).
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Live-Webinar: Abwicklung von Rückwaren, Reparaturen und Ersatzteillieferungen für Drittländer und EU-Binnenmarkt
Die meisten deutschen Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, monatlich Intrastatmeldungen für die Verkehrsrichtungen abzugeben. Während sich die "Standardfälle" in der Regel zügig und auch automatisiert melden lassen, führen Sonderfälle wie Rückwaren, Reklamationen, Reihen- und Dreiecksgeschäfte zu besonderen Herausforderungen für die meldepflichtigen Unternehmen. Das Statistische Bundesamt prüft die eingereichten Daten auf Plausibilität, bspw. hinsichtlich der Meldefelder Warennummern, Rechnungswert, Mengen und Gewichten und erhält zusätzlich von den Finanzbehörden Daten aus den Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
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Live-Webinar: Warenursprung und Präferenzen / Lieferantenerklärungen
Waren mit Präferenzursprung aus der Europäischen Union genießen in den meisten Regionen der Welt Zollvergünstigungen, in vielen Ländern können EU-Waren sogar vollständig zollfrei eingeführt werden. Damit sind Zollpräferenzen wichtige Exportförderungsmittel. Um diese Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen, müssen Exporteure die einschlägigen Ursprungsregeln kennen, diese erfüllen und revisionssicher dokumentieren.
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Live-Webinar: Lieferantenerklärungen 2025 verstehen, ausstellen und anwenden
Viele Unternehmen werden jährlich von ihren Kunden aufgefordert, so genannte „Langzeit-Lieferantenerklärungen“ über den präferenziellen Ursprung von Waren auszustellen. Letztendlich dient die Lieferantenerklärung als Nachweispapier und bewirkt damit erhebliche finanzielle Vorteile für Importeure und Exporteure. Vielen Unternehmen ist nicht bekannt, wie die präferenziellen Ursprungsregeln für das jeweilige Produkt anzuwenden sind und welche Gestaltungsspielräume genutzt werden können. Besondere Berücksichtigung finden die Neuregelungen des Unionszollkodex.
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Live-Webinar: Zollwerte in der Praxis richtig ermitteln Systematik der Zollwertermittlung und typische Fehlerquellen
Dem sog. „Zollwert“ kommt bei der Ermittlung von Einfuhrabgaben eine wesentliche Bedeutung zu, da er ein wichtiger Einflussfaktor für die Erhebung von Einfuhrabgaben ist. Zu niedrig angesetzte Zollwerte führen regelmäßig dazu, dass Einfuhrabgaben nicht in voller Höhe abgeführt werden können – die Folge sind hohe Nachzahlungen und eventuell Bußgeldbescheide. Zu hoch angesetzte Zollwerte hingegen führen dazu, dass höhere Einfuhrabgaben als geschuldet abgeführt werden.
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Live-Webinar: Zollwissen kompakt für Einkäufer
Viele Führungskräfte und Sachbearbeiter aus dem Einkauf haben in ihrem Tagesgeschäft Berührung mit verschiedenen Zollthemen: dazu zählen bspw. Zolltarifnummern, Lieferantenerklärungen und Ursprungszeugnisse sowie Importe aus Drittländern, Zollwerte und Prüfung für Einfuhrabgabenbescheiden. Auch mit Fragestellungen des Außenwirtschaftsrechts wie Dual-Use und sog. "ECCN" werden häufig an Mitarbeitern im Einkauf gestellt.
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Live-Webinar Grundlagen der Intrahandelsstatistik
Die meisten deutschen Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, monatlich Intrastatmeldungen für die Verkehrsrichtungen Eingang und / oder Versendung abzugeben. Während sich die "Standardfälle" in der Regel zügig und auch automatisiert melden lassen, führen Sonderfälle wie Rückwaren, Reklamationen, Reigen- und Dreiecksgeschäfte zu besonderen Herausforderungen für die meldepflichtigen Unternehmen. Das Statistische Bundesamt prüft die eingereichten Daten auf Plausibilität, bspw. hinsichtlich der Meldefelder Warennummer, Rechnungswert, Menge und Gewichten und erhält zusätzlich von den Finanzbehörden Daten aus den Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Vor diesem Hintergrund werden im Seminar auch umsatzsteuerliche Grundlagen behandelt.
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Praktische Durchführung Live-Webinare:
Sie suchen sich einfach das für Sie passende Thema aus und melden sich bei uns an. Einige Tage vor dem Termin des von Ihnen gebuchten „Live-Webinars“ erhalten Sie von uns einen „Einwahllink“ und die Seminarunterlagen in digitaler Form. Sie müssen keine Software installieren, sondern einfach die Einwahl in den „virtuellen Seminarraum“ bestätigen. Mit Ihren Seminarunterlagen erhalten Sie eine „Bedienungsanleitung“ für einen einfachen und schnellen Zugang in den „Seminarraum“. Sollte es trotzdem noch Probleme geben, steht Ihnen während des „Live-Webinars“ zusätzlich eine Hotline für eventuelle Fragen zur Verfügung.
Während des „Live-Webinars“ erarbeiten Sie sich gemeinsam mit dem Trainer bestimmte Themen. Im Anschluss erhalten Sie das Seminarprotokoll mit allen verwendeten Internetlinks und den Antworten auf Ihre eventuell während des „Live-Webinars“ gestellten Fragen.
Durch die IHK zu Rostock wird Ihnen im Nachgang zum Online-Seminar Ihr Teilnahmezertifikat und Ihre Rechnung zugesendet.
Durch die IHK zu Rostock wird Ihnen im Nachgang zum Online-Seminar Ihr Teilnahmezertifikat und Ihre Rechnung zugesendet.
Die Live-Webinare zum Thema Zoll- und Außenwirtschaftsrecht stehen nur Unternehmen aus MV zur Verfügung. Für ähnliche Angebote in ihrer Region wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bitte beachten Sie, dass kostenfreie Stornierungen der Webinare nur vorgenommen werden können, so lange der Einwahllink noch nicht versendet wurde.
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