Praktische Hinweise für den Import und Export

Die aktuelle Situation in der Ukraine stellt viele Unternehmen, die geschäftliche Beziehungen zur Russischen Föderation oder Ukraine unterhalten, vor zum Teil große Herausforderungen. Wir fassen die aktuellsten Entwicklungen zusammen und geben Ihnen praktische Tipps.

Leitlinien für Ausfuhrbeschränkungen nach Russland und Belarus inkl. Umschlüsselungsverzeichnis für betroffene Hightech-Güter

Am 18.03.2022 hat die EU-Kommission eine Reihe von häufig gestellten Fragen (FAQ) zu Ausfuhrbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck und Spitzentechnologie veröffentlicht. Das Dokument enthält u.a. ein Umschlüsselungsverzeichnis für den Abgleich der Listenpositionsnummern für in Anhang VII der VO (EU) 2022/328 enthaltene Spitzentechnologie-Güter mit den Zolltarifnummern des TARIC. Die FAQs werden fortlaufend aktualisiert.

Hintergrund

Mit der am 25. Februar 2022 verabschiedeten Sanktionsverordnung VO (EU) 2022/328 wurde u.a. der Geltungsbereich der Ausfuhrbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck nach Russland auf Güter für zivile Nutzer und Verwendungszwecke ausgeweitet. Darüber hinaus ist auch die Ausfuhr von Spitzentechnologie („Advanced Technologies“/“Hightech“) in Bereichen wie Elektronik, Computer, Telekommunikation und Informationssicherheit, Sensoren und Laser sowie Marine verboten. Die neuen Bestimmungen sehen sehr begrenzte Ausnahmen und Abweichungen in bestimmten, in diesem Dokument näher erläuterten Situationen vor.
  • Umschlüsselungsverzeichnis für Spitzentechnologie (Advanced Technologies): Im Anhang der FAQ-Liste finden Sie ab Seite 23 ein Umschlüsselungsverzeichnis für der Spitzentechnologie-Güter des Anhangs VII der VO (EU) 2022/328. Damit können Unternehmen die im Anhang genannten Listenpositionen/Warenbeschreibungen mit den zugehörigen Zolltarifnummern des TARIC abgleichen, um herauszufinden ob ihre Zolltarifnummer von der Verordnung erfasst ist.
  • Umschlüsselungsverzeichnis für Rüstungs- und Dual-Use-Güter: Ein Umschlüsselungsverzeichnis für Dual-Use- und Rüstungsgüter stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf seiner Website bereit.
Ebenso sieht die Sanktionsverordnung eine gewisse Möglichkeit vor, die Ausfuhr im Rahmen bereits bestehender Verträge fortzusetzen, wobei eine Einzelfallprüfung vorgenommen wird. Am 2. März nahm der Rat ähnliche Sanktionen gegen Belarus an. Dazu gehören Beschränkungen für die Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck und von bestimmten fortgeschrittenen Gütern und Technologien, die zur militärischen, technologischen, verteidigungs- und sicherheitspolitischen Entwicklung von Belarus beitragen könnten, sowie Beschränkungen für die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen, die den gegen Russland verhängten Sanktionen entsprechen.
Zu den Leitlinien in englischer Sprache gelangen Sie hier:

EU und Partner beenden Meistbegünstigungsstatus Russlands

Die Europäische Union behandelt in Zusammenarbeit mit den G7-Ländern (EU, USA, Japan, Kanada, UK, Frankreich, Italien, Deutschland) und anderen Partnern (Albanien, Australien, Island, Republik Korea, Moldawien, Montenegro, Neuseeland, Nordmazedonien, Norwegen) Russland seit dem 15.03.2022 nicht mehr als Meistbegünstigte Nation im Rahmen der WTO.
Dies hat zur Folge, dass Russland von diesen Staaten im internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr nunmehr systematisch ungleich behandelt werden kann. In bestimmten Ländern werden russische Importe nun mit erhöhten Zöllen belegt -etwa in Kanada mit 35%. Diese Maßnahmen sind laut EU-Kommission durch die Sicherheitsausnahmen des WTO-Übereinkommens gerechtfertigt. Damit beruft sich die EU erstmals auf den GATT-Artikel XXI zur nationalen Sicherheit. Die EU setzt sich zudem dafür ein, den WTO-Beitritt von Belarus auszusetzen.
Weitere Informationen finden Sie hier:

Hilfslieferungen / Spenden für die Ukraine über Polen

Die Zollverwaltung informiert auf Ihrer Internetseite darüber, was zollrechtlich bei der Abwicklung von Spenden bzw. Hilfslieferungen zu beachten ist.
Auch bei Spenden in Notlagen wie z.B. nichtkommerzielle Hilfslieferungen sind grundsätzlich die allgemein gültigen Zollvorschriften zu beachten.
  • Im Landstraßenverkehr ist die polnische Zollverwaltung an der Außengrenze der EU für die Zollabfertigung von Lieferungen in die Ukraine zuständig.
  • Grundsätzlich sind alle Waren zuvor in Deutschland bei der örtlich zuständigen Ausfuhrzollstelle elektronisch in das zweistufige Ausfuhrverfahren zu überführen (1. Stufe). Anschließend sind die Waren bei der polnischen Ausgangszollstelle zum Ausgang zu gestellen (2. Stufe).
  • Sofern die Waren einen Wert von 1.000 Euro und eine Eigenmasse von 1.000 Kilogramm nicht überschreiten, können diese direkt an der Ausgangszollstelle in Polen mündlich zur Ausfuhr angemeldet werden.
  • Der polnische Zoll empfiehlt, sich für die Abwicklung der Hilfslieferungen zu informieren oder sich an ein örtlich ansässiges Zollamt zu wenden

BAFA-Informationen zu Hilfsgüterlieferungen in die Ukraine

Vor dem Hintergrund des russischen Angriffs auf die Ukraine und zahlreicher Bemühungen um Hilfslieferungen zur Unterstützung der Ukraine mit ausfuhrgenehmigungspflichtiger Schutzausrüstung setzt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren um. Das entsprechende BAFA-Infoblatt finden Sie hier.

ATLAS-Teilnehmerinformationen

Im Zuge der Sanktionsmaßnahmen der EU im Zusammenhang mit dem Russland-Ukraine-Krieg gibt es auch zahlreiche Änderungen bei den Unterlagenkodierungen für bestimmte Zollverfahren im Warenverkehr mit der Ukraine, Russland und Belarus. Hier gelangen Sie zu den ATLAS-Teilnehmerinformationen der Zollverwaltung.

Ukraine, Russland & Belarus: Carnet A.T.A. nicht mehr möglich

Auf Grund der EU-Finanzsanktionen bei Carnet-Ausfällen können derzeit keine Bürgschaftszahlungen nach Russland sowie Belarus mehr erfolgen. Vor diesem Hintergrund sind die IHKs angehalten, bis auf Weiteres keine Carnets mehr für Russland und Belarus auszustellen.
Darüber hinaus werden auf Grund der fehlenden Rückhaftung keine neuen Carnets für Reisen in die Ukraine ausgestellt.

Force-Majeure

Die Industrie- und Handelskammern unterstützen ihre Mitglieder in Form von sogenannten „Tatsachenbescheinigungen“. In zahlreichen Verträgen sind Klauseln zu Höherer Gewalt (Force Majeure) vorgesehen, die im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen häufig eine Bestätigung Dritter bedürfen. Die IHKs bescheinigen das Vorliegen von Umständen, derentwegen vertragliche Pflichten nicht oder nur eingeschränkt erfüllt werden können. Umstände könnten im Fall des Ukraine-Kriegs sein: die militärischen Handlungen im Land, gestörte oder unterbrochene Lieferketten, Sanktionen, unterbrochener Zahlungsverkehr, Reisebeschränkungen, etc. Bitte beachten Sie, dass die IHKs sich bei ihrer Bescheinigung auf das Vorliegen von Tatsachen beschränken und keine rechtliche Bewertung dahingehend vornehmen, dass ein bestimmtes Ereignis Ursache bspw. einer Lieferverzögerung oder der Unmöglichkeit einer Lieferung war. Inwieweit ein Unternehmen tatsächlich auf Grund von "Höherer Gewalt" von seinem Vertrag zurücktreten kann, hängt von dessen individuellen Vertrag ab und muss im Zweifel juristisch geprüft werden.
Entsprechende Bescheinigungen erhalten Sie bei Bedarf bei der IHK zu Rostock.

Einschränkungen beim Präferenzabkommen EU-Ukraine

Die aktuelle Ukraine-Russland-Krise hat auch Auswirkungen auf das Präferenzabkommen zwischen der EU und Ukraine. Am 23. Februar 2022 gab die EU bekannt, dass Einfuhren aller Waren, die in den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Oblaste Donezk und Luhansk hergestellt oder aus diesen ausgeführt werden, in die Union keine Präferenzbehandlung zu beantragen haben, denn die Überführung dieser Waren in den zollrechtlich freien Verkehr begründet ab dem 23. Februar 2022 eine Zollschuld.
Einzelheiten sind dem nachstehenden Link zu entnehmen:
EUR-Lex - 52022XC0223(04) - DE - EUR-Lex (europa.eu)

Hermes-Bürgschaften

Die Bundesregierung hat die Hermes-Deckungen für Russland gestrichen. Bereits bestehende Exportkredit- und Investitionsgarantien sichern Exporteure, finanzierende Banken und Investoren weiterhin gegen Zahlungsausfälle und politische Risiken in Russland und Belarus ab.

Wichtige Informationen und Ansprechpartner