Teilnahmebedingungen und allgemeine Informationen 

Unternehmensreise Robotik nach Odense, Dänemark
vom 11. bis 14. März 2024
Federführend für die IHKs in Mecklenburg-Vorpommern organisiert die Industrie- und Handelskammer zu Rostock in Kooperation mit dem Fraunhofer-Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik IGP und dem Enterprise Europe Network die inhaltliche Ausgestaltung des Programms zur Unternehmensreise nach Odense, Dänemark 2024.

Teilnehmer

Die Unternehmensreise richtet sich an Geschäftsführer, Inhaber und Mitarbeiter von Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern, die im Bereich der Robotik, Künstlichen Intelligenz, Virtual Reality und/oder der Drohnentechnologie aktiv sind, sowie an Wissenschaftler und Multiplikatoren, die in den besagten Bereichen ihr Tätigkeitsfeld haben.

Teilnehmerkosten

Für die Teilnahme fallen Kosten in Höhe von voraussichtlich ca. 870 Euro an. Darin enthalten sind die Kosten für Hotel (320 €), Delegationsprogramm (418,75 €) sowie An- und Abreise mit dem Zug.

Hotel

Für die Teilnehmer der Unternehmensreise nach Odense ist ein Zimmerkontingent im Hotel Odeon im Stadtzentrum von Odense reserviert.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger mit einem gültigen Personalausweis / Reisepass sowie einem vorläufigen Personalausweis / Reisepass möglich. Ein vorhandener gültiger Nachweis zur Sozialversicherung in Form der A1 Bescheinigung sollte von jedem Teilnehmer überprüft und selbstständig mitgeführt werden.

Weitere Teilnahmebedingungen

  1. Die Teilnehmerzahl für die Unternehmensreise nach Odense (Dänemark) ist aufgrund von Kapazitätsgrenzen zahlenmäßig beschränkt. Bei Erreichen der Kapazitätsgrenzen behält sich die IHK zu Rostock vor, in Abstimmung mit den anderen IHKs in M-V und dem Enterprise Europe Network, Teilnehmern abzusagen. Nach dem Windhundprinzip gilt das Datum der Registrierung.
  2. Auf der anderen Seite behält sich die IHK zu Rostock vor, bei Nichterreichen einer Mindestanzahl von zehn Unternehmen, die Delegationsreise abzusagen. Aufwendungen, die der Reiseteilnehmer im Vertrauen auf die Durchführung der Unternehmensreise gemacht hat, können in diesem Fall nicht erstattet werden.
  3. Die IHK zu Rostock ist darüber hinaus berechtigt, die Unternehmensreise abzusagen, zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern, vorübergehend oder endgültig und in einzelnen Teilen oder insgesamt zu schließen, wenn Streik, Unruhen, Bürgerkrieg, Unglücksfälle, Katastrophen, politische Umstürze, Terroranschläge, Epidemien / Pandemien oder andere unvorhergesehene Ereignisse eine solche Maßnahme erfordern. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung von Ausfallkosten.
  4. Der Teilnehmer kann seine Teilnahme zurückziehen. Dies muss der IHK zu Rostock schriftlich mitgeteilt werden. Soweit bereits Kosten entstanden sind, die dem Teilnehmer zuzurechnen sind, sind diese vom Teilnehmer in der angefallenen Höhe zu tragen.
  5. Das Programm der Unternehmensreise entspricht dem Stand Dezember 2023. Eventuelle Änderungen des Programms können von Seiten der Organisatoren durchaus vorgenommen werden.
  6. Die IHK zu Rostock übernimmt für den Inhalt von Gesprächen, Abmachungen und Verabredungen zwischen den Teilnehmern der Unternehmensreise keine Gewähr. Ein Erfolg von Geschäftsbeziehungen oder sonstigen Absprachen, die sich aus der Unternehmensreise ergeben, kann nicht garantiert werden.
  7. Im Zusammenhang mit der Organisation und Abwicklung der Unternehmensreise tritt die IHK zu Rostock nicht als Reiseveranstalter auf.
  8. Einwilligung Bild- und Tonnutzung
    Mit der Anmeldung zur Delegationsreise willigt der Teilnehmer ein, dass im Rahmen der Delegationsreise vom Teilnehmer Bild- und / oder Tonaufnahmen zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere zu Marketing-/ Werbe- und Informationszwecken angefertigt werden. Ferner willigt der Teilnehmer darin ein, dass die von ihm angefertigten Bild- und / oder Tonaufnahmen örtlich, zeitlich und inhaltlich uneingeschränkt zu den vorgenannten Zwecken vergütungsfrei nutzen, insbesondere zu diesen Zwecken in jedem beliebigen Medium (z. B. Print, Internet) auch unter Namensnennung veröffentlichen und in jeder Form beliebig bearbeiten darf.
  9. Datenschutz
    Unter Einhaltung der Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG), der Datenschutzgrundverordnung (DGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden die der IHK zu Rostock übermittelten Daten gespeichert und im Rahmen der Antragsbearbeitung bzw. Durchführung der Veranstaltung an die hierfür zuständigen Stellen weitergeleitet. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung und den Informationspflichten.
  10. Im Zusammenhang mit dem Coronavirus gelten die jeweils aktuellen Regelungen sowohl in Deutschland als auch in Dänemark. Gleichzeitig gilt es die vorgegebenen Hygiene- und Abstandsregelungen zu beachten und einzuhalten.