Einfach erklärt: das Ursprungszeugnis
In vielen Staaten ist die Zulässigkeit einer Wareneinfuhr vom Nachweis des Ursprungs durch eine öffentliche Urkunde, dem Ursprungszeugnis, abhängig. Dieses wird in Deutschland von den Industrie- und Handelskammern ausgestellt. Hierzu müssen jedoch von den Unternehmen wichtige Vorarbeiten erbracht werden, was ein entsprechendes Know-how bei den Mitarbeitern voraussetzt.
Der nachfolgende Film erklärt anschaulich, was beim Ausfüllen des Antrages zu beachten ist.