WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen
WIPANO fördert den Technologie- und Wissenstransfer durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen der öffentlichen Forschung und von Unternehmen. Die Richtlinie gilt vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2027.
In drei Modulen unterstützt das Programm WIPANO kleine und mittlere Unternehmen beim Schutz ihres geistigen Eigentums und der Mitarbeit in Normungsgremien. Es fördert zudem innovative Normungsprojekte, die neuen Produkten den Weg zum Kunden ebnen.
WIPANO – Unternehmen-Patentierung
fördert den Schutz geistigen Eigentums über Patente und Gebrauchsmuster sowie dessen Verwertung
Wer wird gefördert?
Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten. Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe, sofern sie in den letzten drei Jahren kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben:
- die ausschließlich im Hauptgewerbe betrieben werden;
- mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland;
- die die Kriterien der gültigen KMU-Definition gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 erfüllen;
- die die Antragstellung für sich selbst und nicht im Namen Dritter vornehmen.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung ist der gesamte Prozess einer Schutzrechtsanmeldung, von der Überprüfung der Idee bis zur Verwertung der Erfindung.
Wie wird gefördert?
- Maximale Projektlaufzeit: 24 Monate
- Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt
- Höhe der Zuwendung pro Vorhaben: 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die auf 32.000 Euro begrenzt sind; der maximale Zuschuss beträgt somit 16.000 Euro
WIPANO – Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung
fördert FuE-Projekte, die neuen Produkten, Technologien oder Dienstleistungen die Marktdurchdringung durch Normung und Standardisierung erleichtern.
Wer wird gefördert?
Unternehmen und öffentliche Forschungseinrichtungen
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung ist die normungsmäßige Aufbereitung und Diffusion von FuE-Ergebnissen. Gefördert werden FuE-Projekte mit deren Hilfe innovative Produkte, Technologien oder Dienstleistungen durch Normen und Standards einen Markt durchdringen können. Projektziel muss mindestens ein Normungs- oder Standardisierungsantrag auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene sein. Des Weiteren werden FuE-Projekte zur digitalen Normung oder Standardisierung gefördert.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt, wobei der maximale Betrag der Zuwendung je Verbundpartner auf 200.000 Euro beschränkt ist.
- Projektlaufzeit: in der Regel 24 Monate
- Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen: maximale Förderung bis zu 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben/ Kosten
- Unternehmen: maximale Förderung bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten
- Bemessungsgrundlange für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten.
- Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen außerhalb der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.
WIPANO – Unternehmen-Normung
unterstützt KMU und Unternehmen des Mittelstandes, die sich in nationalen, europäischen und internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien aktiv beteiligen wollen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Antragstellung
- über eine maximale Größe von 1.000 Mitarbeitern verfügen und
- einen Jahresumsatz von 100 Millionen Euro nicht überschreiten und
- ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und
- eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 besitzen.
Was wird gefördert?
- Die Zuwendung wird in Form einer Anteilsfinanzierung (bis zu 70 Prozent) gewährt, deren Bemessungsgrundlage wiederum die zuwendungsfähigen Ausgaben sind. Es können bis zu 45.000 Euro als Förderung gewährt werden.
- Die Projektlaufzeit umfasst maximal 36 Monate.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) gewährt.
- die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung (bis zu 70 Prozent), die Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Ausgaben
- Fördersumme: maximal 45.000 Euro
- Projektlaufzeit: maximal 36 Monate
Wie wird der Antrag gestellt?
Die Antragsstellung läuft über über das Elektronische Formular-System “easy-Online”.