Aufstiegs-BaföG

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), bekannt unter der Abkürzung Aufstiegs-BAföG, dient zur finanziellen Förderung der Aufstiegsfortbildung. Als altersunabhängiges Förderangebot des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, richtet sich das Aufstiegs-BAföG an alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereiten. Dabei werden u.a. einkommens- und vermögensunabhängig die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gefördert. Die Teilnehmer der Aufstiegsfortbildung erhalten u.a. mehr finanzielle Unterstützung für Lehrgang und Prüfung. Dies gilt sowohl bei Lehrgängen in Vollzeit als auch in Teilzeit. Gefördert werden beispielsweise die Vorbereitungslehrgänge für die Prüfungen zum Fachwirt, Industriemeister oder Betriebswirt.
Bis zu circa 64 Prozent der gesamten Lehrgangs- und Prüfungskosten werden im besten Fall übernommen. Die Förderung erfolgt teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen und teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss. Das Darlehen muss nicht in Anspruch genommen werden, Sie können auch ausschließlich den einmaligen Zuschuss nutzen. Ansprechpartner in Mecklenburg-Vorpommern sind die regional zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung bei den kreisfreien Städten und Landkreisen. Hier erhalten Sie alle weiteren Informationen über die genauen Voraussetzungen der Förderung und über die Förderungsart, -höhe und -dauer.