Steuerliche Berücksichtigung von Weiterbildungen
Aufwendungen, die durch den Besuch von Kursen und Lehrgängen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung entstehen, können – soweit Erstattungen und Zuschüsse nicht erfolgen – unter bestimmten Voraussetzungen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Diese sind:
- Fortbildung in einem ausgeübten Beruf steuerlich als Werbungskosten oder
- bei Berufsausbildung oder Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf als Sonderausgaben steuermindernd abgezogen werden.
Als Aufwendungen gelten:
- Teilnahmebeiträge bzw. Lehrgangsentgelte
- Prüfungsgebühren
- Lernmittelkosten
- Fahrtkosten