Lernumfang für neu erlassene Fortbildungen
Für Fortbildungsprüfungen, die mit einer Abschlussbezeichnung ”Berufsspezialist”, “Bachelor Professional” oder “Master Professional” versehen sind, müssen Sie mit der Anmeldung zum Prüfungstermin bestätigen, die erforderliche Anzahl Zeitstunden für den Erwerb von Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnissen, die Gegenstand der jeweiligen Fortbildungsprüfung sind, aufgebracht zu haben.
Der erforderliche Lernumfang für die Ebene Berufsspezialist beträgt 400 Zeitstunden, für die Ebene Bachelor Professional 1200 Zeitstunden und für die Ebene Master Professional 1600 Zeitstunden. Der Lernumfang muss erbracht worden sein u. a. durch eine oder mehrere der folgenden Lernaktivitäten:
- Lernen im Arbeitsprozess, insbesondere berufliche Praxiserfahrungen.
- Systematische Weiterbildung und didaktisch angeleitetes Lernen, z. B. in Vorbereitungslehrgängen oder anderen Seminaren in unterschiedlichen Durchführungsvariationen (Präsenzkurse, digitale Kurse, hybride Formate), innerbetriebliche Weiterbildung.
- Selbstgesteuertes und -organisiertes Lernen, dabei Umsetzung von Lernstrategien und Lernmethoden z. B. mit (digitalen) Lernmedien oder in Lerngruppen, Tutorien sowie Vor- und Nachbereitung von angeleitetem Lernen, Teilnahmen an Fachveranstaltungen.