Geprüfte/r Barmixer/-in
Ziel der Prüfung
Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch die berufliche Fortbildung zum Geprüften Barmixer/zur Geprüften Barmixerin erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 8 durchführen. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Qualifikation vorhanden ist, folgende im Zusammenhang stehende Aufgaben eines Geprüften Barmixers/einer Geprüften Barmixerin wahrnehmen zu können:
- Umgehen mit und Beraten von Gästen, Führen von Verkaufsgesprächen;
- Zubereiten und Servieren von Misch- und Mixgetränken;
- Servieren und Präsentieren von Getränken und bartypischen Speisen;
- Anfordern, Lagern und Verwenden von Verbrauchsgütern;
- Umgehen mit und Pflegen von Gebrauchsgütern;
- Beherrschen betrieblicher Abläufe.
Weitere Informationen
u. a. zu den Zulassungsvoraussetzungen, zur Gliederung und zum Inhalt der Prüfung finden Sie über folgende Links:
- Besondere Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zur/m Geprüfte/n Barmixer (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 51 KB)
- Formulare Prüfungsanmeldung / Antrag auf Zulassung
- Informationen und Dokumente zur schriftlichen Prüfung
(z. B. Hilfsmittelliste, Prüfungstermine, Strukturierung) - Rahmenplan (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 268 KB) mit Lernzielen
Prüfungstermine
Übersicht der Prüfungstermine im Gastronomischen Bereich.
Kosten
Prüfung der Zulassung: 80,00 EUR
Prüfungsgebühr: 500,00 EUR
Prüfungsgebühr: 500,00 EUR