Richtlinie für die Erstellung der Dokumentation zur betrieblichen Projektarbeit
Berufe
Diese Richtlinie gilt für die Erstellung der Dokumentation zur betrieblichen Projektarbeit in den Ausbildungsberufen:
- Fachinformatiker/-in
- Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement
- IT- System-Elektroniker/-in
- Kaufmann/-frau für IT-System-Management
Umfang und äußere Form
Grundsätzlich ist die vorzulegende Projektarbeit in einer ansprechenden äußeren Form zu erstellen. Es gelten daher folgende Vorgaben:
Die Arbeit ist mit einem Textverarbeitungsprogramm in deutscher Sprache anzufertigen. Die Beschreibung der betrieblichen Projektarbeit sollte 10 bis 12 Textseiten umfassen.
Empfohlen wird Schriftart "Times New Roman" oder “Arial” mit Schriftgröße 11, einzeilig mit deutlichen Absätzen bei 1,5-fachem Zeilenabstand. Bei Textseiten (auch mit eingefügten Bildern, Tabellen oder Tafeln) sind folgende Randbreiten einzuhalten:
- links und oben: 3,5 cm
- rechts und unten: 3,0 cm
Die Gliederungspunkte sollen "fett" und jeder Hauptgliederungspunkt in der Regel auf einer neuen Seite gedruckt werden.
Alle Seiten außer Deckblatt, bestätigtem Projektantrag, Erklärung des Prüfungsteilnehmers und Inhaltsverzeichnis sind fortlaufend mit einer Seitenzahl zu versehen; Seiten in den Anlagen werden getrennt vom Textteil fortlaufend nummeriert.
Die Dokumentation zur Projektarbeit sollte folgende Teile/Abschnitte in der angegebenen Reihenfolge enthalten:
- Deckblatt (Muster (DOCX-Datei · 55 KB))
- Bestätigter Projektantrag
- Erklärung des Prüfungsteilnehmers und des Ausbildungs-/Praktikumsbetriebes
(Formular (DOCX-Datei · 35 KB) “Persönliche Erklärung”) - Inhaltsverzeichnis
- Textteil, Tabellen, Tafeln, technische Darstellungen/Dokumente, Bilder
- Literaturverzeichnis/Quellenangaben
- Anlagen
Die Dokumentation der Projektarbeit ist spätestens bis zu dem auf dem Bestätigungsschreibens genannten Termin über das Online-Portal bei der Industrie- und Handelskammer zu Rostock (Bildungsportal der IHK) einzureichen.
Es liegt im Ermessen des Prüfungsausschusses, bei fehlenden Teilen oder unvollständiger Dokumentation die Annahme zu verweigern.
Krankheitsbedingte oder betrieblich begründete Fristverlängerungen zum Einreichen der Projektarbeit sind grundsätzlich vor dem Abgabetermin beim Prüfungsausschussvorsitz zu beantragen und durch ihn oder seine Stellvertretung zu genehmigen. Bei nicht genehmigter, verspäteter Abgabe behält sich die IHK/der Prüfungsausschuss vor, die Annahme der Dokumentation zu verweigern.
Inhaltsverzeichnis und Gliederungssystematik
Die Gliederung sollte vorab erste Informationen über den wesentlichen Inhalt und den logischen Aufbau von Projekt und Dokumentation liefern.
Für das Inhaltsverzeichnis ist zu beachten:
- Die Gliederungssystematik erfolgt im Dezimalsystem mit arabischen Ziffern.
- Die Nummerierung umfasst nicht mehr als drei Ziffern. Die letzte Gliederungsziffer erhält keinen Punkt.
- Bei einer Untergliederung müssen mindestens zwei Unterpunkte folgen.
- Das Inhaltsverzeichnis enthält Seitenangaben. Es ist nur der Beginn der Gliederungspunkte als Seitenzahl anzugeben.
- Anlagen erhalten eine selbständige Nummerierung.
Textgestaltung und technische Darstellungen
Bei der Textgestaltung sind folgende Punkte zu beachten:
- Der Satzbau ist klar, logisch und verständlich zu gestalten.
- Wiederholungen in den Ausführungen sind zu vermeiden.
- Im laufenden Text sind Abkürzungen zu vermeiden bzw. nur in geringem Umfang zu verwenden. Gestattet ist der Gebrauch von geläufigen Abkürzungen (lt. Duden).
In technischen Darstellungen, Schaltplänen und Programmablaufplänen sind genormte Schaltzeichen und Symbole zu verwenden. Für maßstäbliche Konstruktions- und Werkstattzeichnungen sind die üblichen DIN- oder DIN EN-Normen zu beachten und vorzugsweise das A4-Format zu verwenden (in Ausnahmefällen A3: Schaltpläne im E-Bereich nach DIN 476; Technische Zeichnungen nach DIN 6771).
Literaturverzeichnis/ Quellenangaben/ Zitate
Hier sind alle Quellen aufzuführen, die der Verfasser der Dokumentation wörtlich, sinngemäß oder “gedanklich verarbeitet” den Inhalten der Projektarbeit zu Grunde gelegt hat.
Es sollte nur zitiert werden, wenn dies unumgänglich ist. Jedes Zitat ist eindeutig zu kennzeichnen. Ein Zitat ist in Anführungsstriche zu setzen und die Quelle zu nennen.
Wörtlich übernommene Texte, sowie Tabellen sind mit einer Quellenangabe zu versehen. Abbildungen sind durchzunummerieren und mit einer Überschrift und einer Quellenangabe zu versehen, bei eigenen Darstellungen: "Quelle: Der Verfasser".
- bei Texten → Quelle direkt im Anschluss nennen
- bei Tabellen, Abbildungen → direkter Verweis zur Tabelle/Abbildung
Als kürzeste Form der Quellenangabe bietet es sich an, die Quelle mit dem Namen des Verfassers und der Seitenangabe zu nennen. Das Zitieren aus dem Internet ist erlaubt. Die Quellenangabe soll die entsprechende Internetadresse und das Datum des Standes der Information im Internet enthalten. Bei Zitaten aus dem Internet kann die Prüfungskommission verlangen, dass ein Ausdruck der Quelle vorgelegt wird. Es empfiehlt sich, diesen Ausdruck vorab in die Anlagen einzufügen.
Benutzte und/ oder zitierte Literatur ist alphabetisch aufzuführen und durchzunummerieren.
Beispiele:
- Bücher:
Verfassername(n), Vorname(n) abgekürzt; weitere Verfasser; Buchtitel, Band oderTeil; Verlagsort; Verlagsname; Auflage; Erscheinungsjahr; Seitenhinweis. - Zeitschriften
Verfasser wie oben, Aufsatztitel; Kurztitel der Zeitschrift; Band oder Jahrgang (Erscheinungsjahr); Heft oder Lieferung; erste und letzte Seite des Aufsatzes.
Anlagen
Die Anlagen der Dokumentation sind durchzunummerieren. Jede Anlage erhält:
- eine Anlagen-Nummer
- eine eindeutige Anlagenbezeichnung.
Unterlagen zu erstellten Programmen (z. B. Programmbeschreibungen, Benutzerdokumentationen etc.), sowie Unterlagen zu Geräten, Werkzeugen, Werkstücken, Prüfmitteln oder Einrichtungen (z. B. technische Darstellungen, Schaltpläne, Platinenvorlagen, Stücklisten, Bestückungspläne etc.) sollten nur als Anlagen in die Dokumentation eingefügt werden, nicht in den Textteil.
Die Funktionalität der während der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit erstellten Programme, Datenbanken, WEB-Seiten etc. ist zur Prüfung nachzuweisen. Quelltexte und Projektergebnisse sind als Datei der Projektarbeit beizufügen.
Bitte reichen Sie für den Text- und den Anlagenteil insgesamt nur eine PDF-Datei ein!
Bewertungsrichtlinien für die Projektarbeit
Sind auf dem Projektantrag durch den Prüfungsausschuss Auflagen zur Bearbeitung des Projektes erteilt worden, gilt der Projektantrag nur unter Beachtung dieser Auflagen als genehmigungsfähig. Bei Nichtbeachtung der Auflagen wird die Projektarbeit durch den Prüfungsausschuss mit “ungenügend” bewertet.
Die selbständige und unabhängige Bewertung der Projektdokumentation durch jedes Mitglied des Prüfungsausschusses erfolgt anhand festgelegter Kriterien einer “Bewertungsmatrix” unter Anwendung eines 100-Punkte-Schlüssels.
Bewertet werden Darstellung und Beschreibung von:
- Ausgangssituation
- Projektziele und Teilaufgaben (ggf. auch Abweichungen zum Projektantrag), Kundenwünsche
- Projektumfeld, Prozessschnittstellen (Ansprechpartner, Einstieg, Ausstieg)
- Ressourcen- und Ablaufplanung
- Personal-, Sachmittel-, Termin- und Kostenplanung
- Ablaufplanung
- Durchführung und Auftragsbearbeitung
- Prozessschritte, Vorgehensweise, Qualitätssicherung
- Abweichungen, Anpassungen, Entscheidungen
- Projektergebnisse
- Soll-Ist-Vergleich
- Qualitätskontrolle
- Abweichungen
- Anpassungen
- Gestaltung des Projektes
- Äußere Form (Gestaltung von Text, Tabellen, Grafiken, etc.)
- Inhaltliche Form (Strukturierung, fach-/normgerechte Darstellung, etc.)
- Kundendokumentation
- kundengerechte Anfertigung, Zusammenstellung und Modifizierung