Zuschüsse für Berufsschüler
Berufsschülerinnen und Berufsschüler, denen der tägliche Weg zur Berufschule nicht zuzumuten ist und die am Beschulungsort eine Unterkunft benötigen, können für anfallende Fahr- und Übernachtungskosten beim Land Mecklenburg-Vorpommern finanzielle Zuschüsse beantragen.
Unterkunft
Der Zuschuss bei einer notwendigen auswärtigen Unterkunft beträgt pauschal 350,00 EUR je Schuljahr.
Eine auswärtige Unterkunft ist notwendig, wenn für Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und Berufsschule mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (einschließlich Wege- und Wartezeiten) mehr als drei Stunden benötigt werden.
Eine auswärtige Unterkunft ist notwendig, wenn für Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und Berufsschule mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (einschließlich Wege- und Wartezeiten) mehr als drei Stunden benötigt werden.
Fahrkosten
Der Zuschuss zu den Fahrkosten zum Unterricht beträgt für die kürzeste Strecke zwischen Ausbildung- oder Wohnort zur Berufsschule 280,00 EUR je Schuljahr bei einer Strecke bis 300 km (Hin- und Rückweg). Bei einer Strecke über 300 km (Hin- und Rückweg) sind es 560,00 EUR je Schuljahr.
Jugendliche erhalten keinen Fahrtkostenzuschuss bei der Nutzung des vom Land mitfinanzierten Deutschlandticket für die Fahrt von ihrem Wohnort zum Berufsschulort oder diejenigen, die ihre Ausbildung mehr als zwei Mal unterbrochen haben oder Sozialleistungen beziehen.
Voraussetzungen
Um finanzielle Unterstützung zu erhalten müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Wohnort des Berufsschülers in Mecklenburg-Vorpommern
- Besuch einer Landesfachklasse, überregionaler Fachklasse oder einer länderübergreifenden Fachklasse
- Ausbildungsvergütung liegt nicht über 750,00 EUR brutto monatlich
Antrag
Den Antrag stellen Berufsschülerinnen und Berufsschüler bzw. deren Erziehungsberechtigte beim Ministerium für Bildung und Kindertagesstätten in Schwerin. Er muss zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bis 30. November des laufenden Schuljahres eingereicht werden.