Kaufmann/-frau für Tourismus und Freizeit

Rechtliche Regelungen:

Arbeitsgebiet:

Kaufleute für Tourismus und Freizeit sind in Unternehmen der Tourismus und Freizeitbranche tätig. Sie erstellen und vermarkten vor Ort touristische und freizeitwirtschaftliche Produkte und erbringen Dienstleistungen. Damit tragen Sie zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades, der Verbesserung des Images und der Steigerung des Besucheraufkommens einer Destination oder Region bei.

Branchen/Betriebe:

regionale und nationale Tourismusorganisationen, lokale und regionale Tourismusstellen unterschiedlicher Rechtsform, touristische Branchenverbände, Freizeitbäder, Freizeit- und Ferienparks, Campingplätze, Marinas, Incoming-Unternehmen, touristisch orientierte Verkehrsunternehmen sowie weitere Einrichtungen und Unternehmen zur Vermarktung touristischer Attraktionen, Unternehmen und Organisationen des Gesundheits- und Wellnesstourismus

Ausbildungsdauer:

3 Jahre

Berufliche Fähigkeiten:

Kaufleute für Tourismus und Freizeit
  • entwickeln, vermitteln und verkaufen touristische Produkte und Dienstleistungen,
  • koordinieren regionale und lokale touristische Angebote nach Kundenwünschen,
  • informieren zielgruppenspezifisch über touristische Leistungen und Attraktionen, auch in einer Fremdsprache,
  • beraten und betreuen Kunden, bieten Serviceleistungen an,
  • inszenieren Aktionen und führen Veranstaltungen durch,
  • wirken bei der Entwicklung von Marketingmaßnahmen mit und setzen diese um,
  • arbeiten mit lokalen und regionalen Partnern zusammen,
  • wirken bei der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle mit,
  • gewährleisten Servicequalität und beachten Umweltstandards,
  • wenden Informations- und Kommunikationssysteme an,
  • wirken bei der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von technischen Anlagen und Einrichtungen mit.

Ausbildungsschwerpunkte:

  • Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes
  • Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen
  • Personalwirtschaft
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme:
  • kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung
  • Teamarbeit und Kooperation
  • Präsentation
  • Anwenden einer Fachsprache bei Fachaufgaben
  • betriebliche Ablauforganisation, Beschaffung und Materialwirtschaft
  • Destination und Region
  • Leistungserstellung
  • Gewährleistung von Servicequalität
  • Veranstaltungskonzeption und -organisation
  • Marktanalyse und -beobachtung
  • Werbung und Verkaufsförderung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Vertrieb
  • betriebliches Rechnungswesen
  • Kosten und Leistungsrechnung, Controlling
  • eine von zwei folgenden Wahlqualifikationseinheiten:

    1. Gewährleistung der Funktionsfähigkeit von Tourismus- und Freizeiteinrichtungen:
    - Betriebssicherheit
    - technischer Betriebsablauf
    - Pflege und Wartung

    2. Gestaltung der Destination:
    - Destinationsprofil
    - Kooperation in der Destination
    - Destinationsvermarktung

Fortbildungsmöglichkeiten (Auswahl):

  • Fachkaufmann/-frau - div. Fachrichtungen
  • Betriebswirt/Betriebswirtin (IHK)