Patentanwaltsprechtag

Wer etwas erfunden hat, will dies in der Regel auch umsetzen. Damit ihm dabei niemand unrechtmäßig zuvorkommt, sollte die Erfinderin oder der Erfinder seine Errungenschaft als Patent oder Gebrauchsmuster schützen lassen. Entsprechendes gilt für Marken, unter denen Produkte und Dienstleistungen unverwechselbar auf den Weltmärkten angeboten werden.
Die IHK hält allgemeine Informationen zu den gewerblichen Schutzrechten vor und bietet in Zusammenarbeit mit Patentanwältinnen und Patentanwälten regelmäßige Sprechtage an. In individuellen Gesprächen wird dort über die Möglichkeiten des gewerblichen Rechtschutzes, das Anmeldeverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt und die Nutzungsrechte aus den gewerblichen Schutzrechten informiert.
Eine Anmeldung und einige Vorab-Informationen für das Gespräch sind erforderlich: