Gefahrgutfahrer
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Rechtliche Grundlage
Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Abk. = ADR, von Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route)
enthält besondere Vorschriften für den Straßenverkehr hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut, sofern der Transport im Hoheitsgebiet von mindestens zwei der Vertragsstaaten ausgeführt wird.
enthält besondere Vorschriften für den Straßenverkehr hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut, sofern der Transport im Hoheitsgebiet von mindestens zwei der Vertragsstaaten ausgeführt wird.
Das ADR wurde am 30. September 1957 in Genf unter der Anleitung der UNECE (United Nations Economic Commission for Europe) beschlossen und ist am 29. Januar 1968 in Kraft getreten. Zu den Unterzeichnerstaaten gehörten unter anderem Frankreich und Deutschland. Wirksam wurde das ADR zunächst durch Umsetzung in das jeweilige nationale Recht. Heute sind alle EU-Staaten auch ADR-Unterzeichner, das ADR ist durch eine EU-Verordnung rechtsgültig. Das ADR wird alle zwei Jahre an die neuesten technischen und juristischen Erkenntnisse angepasst. Derzeit liegt das ADR 2023 vor. Das ADR fordert unter anderem, dass Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter befördert werden, in vielen Fällen im Besitz eines Gefahrgutführerscheines sein müssen.
Schulung
Detailinformationen
- Schulungspflicht (Nr. 3149404)
- Schulungssystem (Nr. 3149408)
- Schulungsinhalte (Nr. 3149410)
- Schulungsveranstalter (Nr. 3154988)
Prüfung
Detailinformationen
- Prüfungsarten (Nr. 3155208)
- Prüfungsbewertung (Nr. 3155226)
- Prüfungszulassung (Nr. 3155228)
- Prüfungstermine und Prüfungsgebühren (Nr. 3155230)
ADR-Schulungsbescheinigung
Detailinformationen
- Geltungsdauer (Nr. 3155314)
- Ersatzbescheinigung (Nr. 3155316)
Anerkennung von Schulungsveranstaltern
Die Anerkennung der Schulungen und die Durchführung der Prüfungen sind den IHK's als Selbstverwaltungsaufgabe der Wirtschaft übertragen worden.
Der Gefahrguttransport stellt hohe Anforderungen an die Schulungsverantwortlichen.
Informationen zum Anerkennungsverfahren inkl. der nötigen Antragsdokumente (ZIP-Datei · 2055 KB) haben wir für Sie zusammengestellt.
Informationen zum Anerkennungsverfahren inkl. der nötigen Antragsdokumente (ZIP-Datei · 2055 KB) haben wir für Sie zusammengestellt.
Wir informieren und begleiten Sie während des gesamten Anerkennungsverfahrens.