Gefahrgutfahrer

Wer gefährliche Güter auf der Straße transportiert, muss im In- und Ausland nachweisen, dass er erfolgreich an einer sogenannten Gefahrgutfahrerschulung teilgenommen hat. Das betrifft Tankwagenfahrer genauso wie Fahrer von Stückgut, wenn es sich bei dem Transport um Gefahrgut nach der Gefahrgutverordnung handelt. Eine regelmäßige Fortbildung ist ebenfalls vorgeschrieben. Die IHK erkennt die entsprechenden Lehrgänge an, nimmt die Prüfung ab und stellt die sogenannte ADR-Bescheinigung aus.

Rechtliche Grundlage

Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Abk. = ADR, von Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route)
enthält besondere Vorschriften für den Straßenverkehr hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut, sofern der Transport im Hoheitsgebiet von mindestens zwei der Vertragsstaaten ausgeführt wird.
Das ADR wurde am 30. September 1957 in Genf unter der Anleitung der UNECE (United Nations Economic Commission for Europe) beschlossen und ist am 29. Januar 1968 in Kraft getreten. Zu den Unterzeichnerstaaten gehörten unter anderem Frankreich und Deutschland. Wirksam wurde das ADR zunächst durch Umsetzung in das jeweilige nationale Recht. Heute sind alle EU-Staaten auch ADR-Unterzeichner, das ADR ist durch eine EU-Verordnung rechtsgültig. Das ADR wird alle zwei Jahre an die neuesten technischen und juristischen Erkenntnisse angepasst. Derzeit liegt das ADR 2023 vor. Das ADR fordert unter anderem, dass Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter befördert werden, in vielen Fällen im Besitz eines Gefahrgutführerscheines sein müssen.

Schulung

Prüfung

ADR-Schulungsbescheinigung

Anerkennung von Schulungsveranstaltern

Die Anerkennung der Schulungen und die Durchführung der Prüfungen sind den IHK's als Selbstverwaltungsaufgabe der Wirtschaft übertragen worden.
Der Gefahrguttransport stellt hohe Anforderungen an die Schulungsverantwortlichen.
Informationen zum Anerkennungsverfahren inkl. der nötigen Antragsdokumente (ZIP-Datei · 2055 KB) haben wir für Sie zusammengestellt.
Wir informieren und begleiten Sie während des gesamten Anerkennungsverfahrens.