Schulungssystem
Die Mindestdauer des theoretischen Teils jedes Erstschulungskurses oder des Teils des Mehrzweckkurses setzt sich aus einer definierten Anzahl Unterrichtseinheiten zusammen.
Zeitlicher und sachlicher Umfang der Schulungen:
Schulungsart | Theorie | Praxis: |
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Basiskurs (BK) (Stück- und Schüttgutbeförderung)
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18 UE
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1 UE*
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Aufbaukurs für die Beförderung in Tanks (AKT)
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12 UE
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1 UE*
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Aufbaukurs Klasse 1 (AK1) (explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff sowie pyrotechnische Stoffe und Gegenstände mit pyrotechnischen Stoffe) |
8 UE
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Aufbaukurs für die Beförderung radioaktiver Stoffe der Klasse 7 (AK7)
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8 UE
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Auffrischungskurs (AF)
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8 UE
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4 UE*
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Die Dauer der Auffrischungsschulung, einschließlich der praktischen Einzelübungen, muss bei Mehrzweckkursen mindestens zwei Tage oder bei Einzelkursen mindestens die Hälfte der Dauer betragen die für die entsprechenden Erstschulungen des Basiskurses oder Erstschulungen des Aufbaukurses gemäß Absatz 8.2.2.4.1 vorgesehen ist. Die Dauer der Unterrichtseinheiten beträgt grundsätzlich 45 Minuten. Der Schulungstag darf normalerweise nicht mehr als 8 Unterrichtseinheiten umfassen.
* Für den Basiskurs und den Aufbaukurs für die Beförderung in Tanks sind zusätzliche Unterrichtseinheiten für die in Absatz 8.2.2.3.8 genannten praktischen Übungen erforderlich. Diese UE sind von der Anzahl der an der Schulung teilnehmenden Fahrzeugführer abhängig.
Bitte betrachten Sie o.g. UE für den praktischen Teil als Richtwerte.
Bitte betrachten Sie o.g. UE für den praktischen Teil als Richtwerte.