Prüfungszulassung

Der Teilnehmer / die Teilnehmerin wird zur jeweiligen Prüfung nur zugelassen, wenn er/sie ohne Fehlzeiten an der entsprechenden von der IHK anerkannten Schulung teilgenommen hat.
Die Zulassung zur Prüfung für einen Aufbaukurs kann nur erfolgen, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Anforderung des Abs. 1 erfüllt und die Prüfung für den Basiskurs bestanden hat.
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Auffrischungsprüfung nur zugelassen, wenn er/sie die Anforderungen des Abs. 1 erfüllt und eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung vorlegt.
Wiederholungsprüfung
Die IHK lässt bei nicht bestandener Prüfung auf schriftlichen Antrag eine einmalige Wiederholung der Prüfung im Bezirk der IHK ohne nochmalige Schulung zu.

Nachteilsausgleich - Legastheniker, taubstumme Teilnehmer/innen
Bei Vorlage eines fachärztlichen Attestes wird Legasthenikern eine Schreibzeitverlängerung gewährt.
In den Schulungen ist der Einsatz eines Gebärdendolmetschers gestattet. Die Prüfung hat der/die taubstumme Teilnehmer/in alleine zu absolvieren.