Online-Anträge
1. Beitragsbefreiung für Kleingewerbe
Kleingewerbe ohne Handelsregistereintragung und einem erwarteten Gewinn von nicht mehr als 5200 € im Jahr, können sich vom Beitrag befreien lassen. Existenzgründer ohne Handelsregistereintragung ebenfalls.
2. Beitragsbefreiung für Handwerksbetriebe (HWK) ohne Handelsregistereintragung
Bei Kleingewerbetreibenden mit bestehender Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer (HWK), kann der IHK-Beitrag entfallen
3. Beitragsverrechnung mit Handwerkskammer (Vollkaufleute)
Bei Kaufleuten (Vollkaufmännischer Geschäftsbetrieb gemäß HGB) mit gleichzeitiger Mitgliedschaft in der Handwerkskammer (HWK), kann der IHK-Beitrag verrechnet werden
4. Beitragsermäßigung (Gewerbe max. 3 Monate)
Falls das Gewerbe weniger als 3 Monate im Jahr bestand kann auf Antrag vom Grundbeitrag abgesehen werden.
5. Komplementär-Ermäßigung des Grundbeitrages
Für Kapitalgesellschaften mit einziger und ausschließlicher Komplementärfunktion (z.B. GmbH & Co. KG), kann auf Antrag ein ermäßigter Grundbeitrag (50%) eingeräumt werden.
6. Anschriftenänderung
Formular zur Änderung Ihrer Geschäftsanschrift oder Zustelladresse für Ihren Beitragsbescheid
7. Befreiungsantrag für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen
Formular zur Beitragsbefreiung für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen)
8. Bankverbindung zur Auszahlung von Guthaben
Formular zur Angabe bzw. Änderungsinfo Ihrer Bankverbindung für die IHK
9. Einzugsermächtigung (SEPA/Lastschrift)
Für künftige Abrechnungen: Formular bitte ausfüllen, unterschreiben und an die IHK für Rheinhessen per Post schicken.
nicht barrierefrei, PDF-Datei (618 KB)
10. Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung (Stundung)
Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten können Sie eine Ratenzahlung bzw. Stundung Ihrer Beiträge beantragen.
11. Mitgliedsbescheinigung
Mit dem Onlineservice der IHK können Sie jederzeit und kostenlos eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung für Ihr Unternehmen erstellen.