Nr. 4324818

4. Beitragsermäßigung (Gewerbe max. 3 Monate)

Voraussetzung gem. § 3 IHKG i.V.m. §6 Abs. 2 Beitragsordnung:
„Der Grundbeitrag wird als Jahresbeitrag erhoben. Er ist auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn der gewerbliche Betrieb oder seine Betriebsstätten nicht im ganzen Erhebungszeitraum oder nur mit einem Betriebsteil beitragspflichtig sind. Besteht die Beitragspflicht im Erhebungszeitraum nicht länger als drei Monate, kann auf Antrag von der Erhebung des Grundbeitrags ganz oder teilweise abgesehen werden.“