Nr. 4260944

5. Komplementär-Ermäßigung des Grundbeitrages

Kapitalgesellschaften, deren gewerbliche Tätigkeit sich in der Funktion eines persönlich haftenden Gesellschafters (Komplementär) in nicht mehr als einer Personenhandelsgesellschaft erschöpft (z.B. bei GmbH & Co KG), kann in der jährlichen Wirtschaftssatzung ein ermäßigter Grundbeitrag (50%) eingeräumt werden, sofern beide Gesellschaften der gleichen IHK zugehören.