Das Patent: Anmeldung sichert Schutz

Am Anfang ist es meist nur ein Gedanke, doch aus der Idee kann schnell eine Erfindung werden. Dann gilt es schnell zu handeln, denn die Konkurrenz schläft nicht: Der Gang zum Patentamt steht auf der Agenda. Und der lohnt sich.
Wer sich seine Erfindung patentieren lässt, erwirbt Rechte. Ein Patent ist ein vom Staat verliehenes gewerbliches Schutzrecht. Dieses Schutzrecht untersagt es Dritten, die Erfindung des Rechtsinhabers zu verwerten. Der Schutz besteht meist 20 Jahre lang nach Anmeldedatum. Das Schutzrecht erstreckt sich nur auf das jeweilige Land, in dem es erteilt wird. Und: Die private Nutzung oder Verwendung einer Erfindung zu Forschungszwecken fallen nicht unter den Patentschutz.
Was macht eine Erfindung zum Patent?
Um eine Erfindung patentieren zu lassen, muss sie
  • neu sein, darf also zum Zeitpunkt der Erfindung nicht zum Stand der Technik gehören,
  • gewerblich anwendbar sein und
  • auf einer erfinderischen Leistung beruhen, sich also in ausreichendem Maße vom Stand der Technik abheben.
Bevor der Erfinder ein Patent anmeldet, sollte er intensiv die Konkurrenzsituation sowie die Marktgröße und Akzeptanz in dem jeweiligen Land untersuchen. Auch eine Literaturrecherche und Prüfung der Eigentumsverhältnisse sind ratsam. Zudem sollte er überlegen, wie er die Erfindung technisch umsetzt.
Patentanwälte helfen hierbei zumeist. Auch das Deutsche Patent- und Markenamt bietet verschiedene Instrumente und Möglichkeiten zur Recherche in seinen Datenbanken an.
Wie meldet der Erfinder ein Patent an?
Die Patentanmeldung kann beim Patentamt oder einer der Patentinformationsschriften erfolgen, die das Bundesministerium der Justiz im Bundesgesetzblatt als empfangsberechtigt bekannt gemacht hat. Falls die Präsentation der Erfindung unmittelbar bevorsteht, kann der Erfinder die Anmeldung auch per Telefax einreichen.
Ab dem Tag der Patentanmeldung bekommt der Erfinder ein Patentrecht, das seine Erfindung vor den späteren Anmeldungen identischer Erfindungen schützt. Der Patentinhaber hat ab diesem Zeitpunkt ein Jahr Zeit, sein Patent zu internationalisieren. So kann der Patentinhaber prüfen, in welchen Ländern eine Anmeldung wirtschaftlich sinnvoll ist.
Das Verfahren der Patentierung ist auf nationaler (Deutsches Patent), regionaler (Europäisches Patent) und internationaler (PCT-Verfahren, Patent Cooperation treaty) Ebene möglich. Nach einer ausgiebigen Formalprüfung kommt es zu einer öffentlichen Bekanntmachung der Patentmeldung im amtlichen Patentblatt. Wird innerhalb von neun Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung kein Einspruch erhoben, ist das Patent rechtskräftig und gilt rückwirkend mit Bezahlung der ersten Jahresgebühr ab dem Anmeldetag maximal 20 Jahre.
Weitere Tipps für Ihre Patentanmeldung finden Sie auf der Seite des Deutschen Patent- und Markenamtes.
Was kostet die Patentanmeldung?
Bei dem Erteilungsverfahren werden für Anmeldung sowie Recherche- und Prüfungsantrag Gebühren erhoben.
  • Die Anmeldegebühr für ein Patent beträgt 40 EUR.
  • Außerdem kommen 300 € Rechercheantragsgebühr sowie 150 € Prüfungsgebühr hinzu.
  • Die Jahresgebühren für die Aufrechterhaltung des Patents steigen von 70 EUR für das dritte Patentjahr bis auf 2.030 EUR für das zwanzigste Patentjahr.
Weitere Informationen gibt es beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim Patentanwaltsprechtag der Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen.